Die allgemeinen Bekanntmachungen des Fachgebiets werden aktuell und verbindlich unter Angabe des Bekanntmachungsdatums auf dieser Webpage veröffentlicht; sie bleiben hier so lang verfügbar, wie sie aus unserer Sicht relevant sind. Frühere Bekanntmachungen werden seit dem 2006-12-01 im Archiv gesammelt und sind dort noch einsehbar.
Ankündigungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen finden sich wie folgt:
Die Anschlagtafeln des Fachgebiets rechts und links neben dem Raum 9916-148 dienen nur zur Information „im Vorübergehen”; eine Gewähr für Tagesaktualität und Richtigkeit wird für diese Anschlagtafeln nicht gegeben.
Mit Ende des Sommersemester 2023 scheidet Prof. Struwe aus dem aktiven Dienst aus; nach § 24 Abs. 1 Satz 1 HochSchG werden laufende Projekte weiter betreut und freie Themen bis auf Weiteres vergeben. Seit 2002 hat Prof. Struwe das Fachgebiet Unternehmensführung, Rechnungswesen und Controlling (bis 2005 nur „Rechnungswesen und Controlling“) vertreten und wurde in dieser Zeit von wechselnden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt:
Neben den Genannten waren etliche Lehrbeauftragte, Gastvortragende und zahlreiche wissenschaftliche Hilfskräfte dem Fachgebiet tatkräftig verbunden; allen sei an dieser Stelle noch einmal gedankt.
Prof. Struwe wird sich am 2023-10-18, 18:00 Uhr, im Raum ZN-005 mit einer öffentlichen Vorlesung „Habe Muth dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ vom UCB verabschieden; der Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik wird dazu noch einladen.
Eine Übersicht über alle archivierten Bekanntmachungen erhalten Sie auf folgender Seite.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HochSchG beschreibt die Aufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften: Diese dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und bereiten durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordern. Zudem betreiben sie angewandte Forschung und können Entwicklungsvorhaben durchführen. Das Ziel des Studiums gibt § 16 HochSchG vor: Danach sollen Lehre und Studium die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen und fachübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Aufgabenstellung der Hochschule und dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat fähig werden. Nach § 21 Satz 2 HochSchG sind Möglichkeiten des Selbststudiums zu nutzen und zu fördern sowie die Mitwirkung der Studierenden an der Gestaltung der Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben will das Fachgebiet URC durch Forschung und Lehre dazu beitragen, dass die Studierenden gleichermaßen befähigt werden, nach ihrem erfolgreichen Abschluss fach-, methoden- und sozialkompetent Leitungs- und Führungsfunktionen in der privaten wie öffentlichen Wirtschaft auszufüllen. Dieses Ziel kann nur gemeinsam erreicht werden:
An einer Hochschule lehren und studieren heißt auch gemeinsames Lernen und Arbeiten. Dabei sollen allgemeine wie fachbezogene Erkenntnisgewinnung und Persönlichkeitsbildung gleichrangig nebeneinander stehen. Dies gilt für Lernende wie für Lehrende.
Auch wenn wir die Studierenden als Kunden und damit als Auftraggeber ansehen, verkennen wir nicht die besondere Stellung beider Akteure in dieser Auftraggeber-/Auftragnehmer-Beziehung: beide sind als Mitglieder der Hochschule nach § 36 Abs. 1 HochSchG mit eigenen, sich teilweise wechselseitig bedingenden Rechten und Pflichten ausgestattet.
Das Selbstverständnis des Fachgebiets URC und der daraus abgeleitete Anspruch an Forschung und Lehre wird am ehesten beschrieben durch Immanuel Kants (* 1727-04-22, † 1804-02-12) erste Sätze aus seiner am 1784-09-30 erschienenen „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?”:
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.
Das Fachgebiet Rechnungswesen und Controlling wurde mit Prof. Struwe im August 2002 erstmals besetzt. Im Mai 2004 erfolgte eine Umbenennung in Fachgebiet Unternehmensführung, Rechnungswesen und Controlling, da sich der Schwerpunkt von Forschung und Lehre entsprechend verschoben hatte. Das Fachgebiet URC ist angesiedelt im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier.
In Bezug auf die Lehre ist das Fachgebiet URC dreifach gefordert (siehe auch Lehrveranstaltungen):
Der Werdegang des derzeitigen Stelleninhabers Prof. Struwe erklärt die heutigen Schwerpunkte des Fachgebiets (siehe auch Forschungsgebiete):
Die Ausrichtung des Umwelt-Campus bringt mit sich, dass vielfach umweltrelevante Fragestellungen im Fokus von Forschung und Lehre des Fachgebiets stehen. Beispiele sind
Die wissenschaftlich tätigen Angehörigen des Fachgebiets bilden sich in ihren Schwerpunkten und Interessensgebieten durch eigene Forschung und Beteiligung an der wissenschaftlichen Diskussion fort. Die Lehrenden nutzen darüber hinaus die Möglichkeiten hochschuldidaktischer Fortbildung (z. B. Besuch entsprechender Seminare, Supervision durch einen entsprechend ausgebildeten Coach).
Das Fachgebiet stellt sich jeder konstruktiven Kritik:
Prof. Struwe wurde im Frühjahr 2005 von der FOM Hochschule für Oekonomie & Management für „beste Evaluierungsergebnisse” ausgezeichnet. Die FOM ist Deutschlands erste von Verbänden der Wirtschaft getragene private Fachhochschule und mit mehr als 55.000 Studierenden an bundesweit 33 Studienorten eine der größten privaten deutschen Hochschulen. Prof. Struwe war knapp 20 Jahre Lehrbeauftragter an der FOM. 2009 wurde Prof. Struwe vom Fachbereich Umweltplanung und Umwelttechnik für den Lehrpreis des Landes Rheinland-Pfalz vorgeschlagen, und 2010 wurde ihm der Martin-Klar-Preis für „besondere Verdienste und didaktische Fähigkeiten in der Lehre” verliehen.
Jochen Struwe, Jahrgang 1956, diente nach dem Abitur 1974 bis 1976 bei der Bundeswehr (OLt d. R.). Das anschließende Studium an der Universität Heidelberg und der Technischen Universität Darmstadt wurde durch ein Begabtenstipendium gefördert und 1982 durch das Diplom als Wirtschaftsingenieur der Fachrichtung Maschinenbau abgeschlossen.
Von 1982 bis 1990 folgte eine Berufstätigkeit als Assistent im Fachgebiet Finanzwissenschaft der TU Darmstadt, 1988 die Promotion zum Dr. rer. pol. Doktorvater war Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup. Die Zeit war verbunden mit zahlreichen Lehraufträgen an der TU Darmstadt, der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden, der Berufsakademie Mannheim und etlichen weiteren Bildungsträgern für die Bereiche Betriebs- und Volkswirtschaft, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Finanzpolitik, Geld- und Währungspolitik, Organisation, Produktion und Kosten, Finanzierung und Investition, öffentliche Betriebswirtschaftslehre.
Forschung und Lehre waren Grundlagen für die Teilnahme an vielen, teils internationalen wissenschaftlichen Kongressen, u. a. mit Vorträgen und Arbeitskreisreferaten. Seither wurden knapp 100 Veröffentlichungen zu den vorgenannten Themen publiziert, darunter die Bücher „Wachstum durch Sozialpolitik – Wie Sozialpolitik Wachstum und Wohlfahrt fördert”, „EG 92 – Europa der Unternehmer? Die sozialpolitischen Perspektiven des Binnenmarktes”, „Kursbuch Betriebswirtschaftslehre” und „Finanzierung und Investition in KMU – Instrumente einer nachhaltigen Erfolgs- und Liquiditätssicherung” (in Bearbeitung).
Seit 1985 wurden zuerst nebenberuflich, ab 1990 hauptberuflich Unternehmen und Verwaltungen beraten, nachdem zu Beginn dieses Jahres die Dr. Jochen Struwe Unternehmens- und Verwaltungsberatung, später struwe-beratung, gegründet wurde. Persönliche Beratungsschwerpunkte waren (in wechselnder Gewichtung) u. a.
Parallel erfolgte eine gut dreistellige Zahl von Verpflichtungen als Seminarleiter, Dozent und Trainer beim REFA-Verband, bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften, bei etlichen Landesverbänden des Bundes der Steuerzahler BdSt e. V. und des Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Wirtschaft RKW e. V., bei der Haufe Akademie, dem Deutschen Institut für Betriebswirtschaft DIB, dem Umwelt-Campus der Hochschule Trier, der Fachhochschule für Oekonomie und Management FOM, der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie VWA Hessen, Bundes- und Landesakademien für öffentliche Verwaltung und zahlreichen anderen Institutionen.
Im Frühjahr 2002 berief der Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz Dr. Struwe auf die damals für Rechnungswesen und Controlling ausgeschriebene Professur. Seither engagiert sich Prof. Struwe in der Hochschulselbstverwaltung (u. a. Mitglied der ehemaligen Versammlung der Hochschule Trier, Mitglied des Fachbereichsrats Umweltplanung/Umwelttechnik, Mitglied des Haushaltsausschusses des Fachbereichs, Beauftragter für den Studiengang Master of Sc. – Business Administration and Engineering und Vorsitzender des dazugehörigen Zulassungsausschusses).
Als langjähriger Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender in einer Kreisstadt, Vorsitzender eines Haupt- und Finanzausschusses, eines Rechnungsprüfungsausschusses und mehrerer Akteneinsichtsausschüsse (Untersuchungsausschüsse) sowie als Mitglied mehrerer Kommissionen (Aufsichtsräte) kennt der Stelleninhaber Gewerbe- und Verwaltungsprobleme auch aus politischer und verwaltungstechnischer Sicht. 1998 kandidierte Prof. Struwe bei der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag. Sein ehrenamtliches Wirken wurde Anfang 2002 vom Hessischen Ministerpräsidenten durch Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen gewürdigt.
Prof. Struwe war bzw. ist u. a.
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