Semesterbeitrag und Gebühren

Semesterbeitrag für Ersteinschreiber

Der derzeit aktuelle Semesterbeitrag (gilt nur für Ersteinschreiber nicht für Rückmelder) beträgt für das

Wintersemester 2024/25 - 344,40  €
(16,00 € - ASTA; 129,00 € - Studierendenwerk; 176,40 € - Semesterticket; 23,00 € Chipkarte)
Das Semesterticket enthält ab 01.03.2024 das Deutschlandticket für Studierende!

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides!

Sollten Sie bereits im Besitz einer Chipkarte sein, verringert sich der Semesterbeitrag um 23,00 €!

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Überweisung auch bei Online-Überweisung bis zu 5 Tage dauern kann.

Sollten Sie Ihre Einschreibung bis zum 31.03. (Sommersemester) oder 30.09. (Wintersemester) zurückziehen, wird Ihnen der Semesterbeitrag zurückerstattet, abzüglich einer Gebühr für die Aufhebung der Einschreibung in zulassungsfreien Studiengängen in Höhe von 25,00 Euro und in zulassungsbeschränkten in Höhe von 45,00 Euro.  Sofern bereits ein Ausweis erstellt wurde, kann der Betrag für die Chipkarte in Höhe von 23,00 Euro nicht erstattet werden.

Zweitstudiengebühren

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn es um den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses geht, der thematisch und formal vom Erststudium unabhängig ist, also beispielsweise ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach. Das erste Masterstudium nach einem Bachelorabschluss (oder auch mehreren) ist kein Zweitstudium. Ein weiter Masterabschluss nach Abschluss eines Masters jedoch schon. In diesen Fällen wird eine Gebühr in Höhe von 700,00 € pro Semester zusätzlich zu dem Semesterbeitrag erhoben. Von der Studiengebühr ausgenommen sind beurlaubte Studierende für die Dauer der Beurlaubung.

Gebühren für weiterbildende Master-Studiengänge

Weiterbildende Master-Studiengänge sind oft gebührenpflichtig. Hier werden neben den normalen Semesterbeiträge weitere Gebühren fällig. Die genaue Höhe differiert von Studiengang zu Studiengang. Bitte informieren Sie sich hier auf den entsprechenden Studiengangseiten.

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