Die allgemeine Hochschulreife erwirbt man durch den Abschluss
Nachweis der allgemeinen Hochschulreife ist das Abiturzeugnis. Wer keine der oben genannten Schularten besucht, kann die allgemeine Hochschulreife durch eine Abiturprüfung für Nichtschüler*innen erwerben. Auch in der Berufsoberschule II ist eine Nichtschülerprüfung vorgesehen. Eine externe Vorbereitung bzw. eine Vorbereitung durch Fernlehrgänge ist möglich.
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule und kann in Rheinland-Pfalz durch folgende Abschlüsse, Prüfungen oder Gleichwertigkeitsregelungen erworben werden:
Der Vermerk im Zeugnis der Fachhochschulreife gibt darüber Auskunft, ob die Fachhochschulreife nur zum Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz oder auch außerhalb von Rheinland-Pfalz zum Studium an Fachhochschulen berechtigt.
Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung nach den §§ 45, 51 a und 122 der Handwerksordnung oder eine nach näherer Regelung des § 4 vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz.
Personen, die eine meisteräquivalente Prüfung abgeschlossen haben, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Eine der Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung weist nach, wer
1. einen Fortbildungsabschluss nach § 53 oder § 54 des Berufsbildungsgesetzes
oder § 42 oder § 42 a der Handwerksordnung besitzt, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht,
2. eine vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes vom 26. Juli
1957 (BGBl. II S. 713) in der jeweils geltenden Fassung besitzt,
3. einen Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung oder entsprechend weitergehender landesrechtlicher Regelungen besitzt,
4. einen Abschluss auf der Grundlage landesrechtlicher Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe besitzt, oder
5. einen sonstigen Fortbildungsabschluss besitzt, der nach einem Lehrgang mit
einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden abgelegt werden kann
und als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 2
Abs. 1 erfordert.
Der Meisterprüfung vergleichbare Prüfungen sind insbesondere folgend aufgeführten Fortbildungsabschlüsse:
1. nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen
- Fachwirtin/Fachwirt der verschiedenen Fachrichtungen,
- Fachkauffrau/Fachkaufmann der verschiedenen Fachrichtungen,
- (Geprüfte) Bilanzbuchhalterin/(Geprüfter) Bilanzbuchhalter,
- (Geprüfte) Betriebswirtin/(Geprüfter) Betriebswirt,
- (Geprüfte) technische Betriebswirtin/(Geprüfter) technischer Betriebswirt,
- (Geprüfte) strategische IT-Professionals
- (Geprüfte) operative IT-Professionals
- (Geprüfte) Berufspädagogin/(Geprüfter) Berufspädagoge
- (Geprüfte) Aus- und Weiterbildungspädagogin/(Geprüfter) Aus- und Weiterbildungspädagoge
- (Geprüfte) Handelsassistentin/(Geprüfter) Handelsassistent Einzelhandel,
- (Geprüfte) Abwassermeisterin/(Geprüfter) Abwassermeister,
- Betriebswirtin/Betriebswirt im Handwerk,
- Kaufmännische Betriebsassistentin/Kaufmännischer Betriebsassistent Druck,
- Steuerfachassistentin/Steuerfachassistent
2. nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen
- Staatlich geprüfte Betriebsfachwirtin/Staatlich geprüfter Betriebsfachwirt,
- Meisterin der städtischen Hauswirtschaft/Meister der städtischen Hauswirtschaft,
- Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter,
- Technische Betriebswirtin/Technischer Betriebswirt
3. nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen
- Personen mit einem Abschluss in einer Fachweiterbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel Intensivpflege, Operationsdienst, Anästhesie, psychiatrische Krankenpflege, Innere Medizin, Geriatrie, Onkologie, Endoskopie, Stationsleitung, Pflegedienstleitung oder Lehrerin oder Lehrer für Gesundheitsfachberufe)
4. nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen
- Betriebswirtin/Betriebswirt (VWA) gegebenenfalls mit Angabe eines Schwerpunktfaches,
- Verwaltungs-Betriebswirtin/Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) gegebenenfalls mit Angabe eines Schwerpunktfaches,
- Informatik-Betriebswirtin/Informatik-Betriebswirt (VWA) gegebenenfalls mit Angabe eines Schwerpunktfaches,
- Personen, die die Zweite Prüfung für Beschäftigte nach § 38 Abs. 5 Satz 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) gemäß des nach § 17 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 fortgeltenden § 6 der Anlage 3 zu § 25 des Bundes-Angestelltentarifvertrages in Verbindung mit dem Bezirkstarifvertrag vom 10. November 2008 absolviert haben,
- AOK-Betriebswirtin/AOK-Betriebswirt.
Bewerbungsverfahren:
1. Beratungsgespräch (auf Wunsch)
Vor der Einschreibung in den gewählten Studiengang führt die Hochschule auf Wunsch eine mündliche Beratung durch. Die Studieninteressierten müssen sich an die jeweilige Studiengangsleitung wenden. Informationen zum/zur Studiengangsleiter*in finden Sie auf der jeweiligen Internetseite des Studiengangs. Über das Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung erstellt, die bei der Einschreibung mit vorgelegt wird. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular "Beratungsgespräch".
2. Online-Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über unser StudIS-Hochschulportal.
3. Einzureichende Unterlagen (Checkliste)
Unter Checklisten/Downloads finden Sie die entsprechenden Listen.
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Berufliche Ausbildungen können
1. in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder in einem durch Bundes- oder Landesrecht gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf,
2. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
3. in einer schulischen Berufsausbildung, die durch Landesrecht geregelt ist,
abgeschlossen werden.
Mit einem qualifizierten Ergebnis ist eine berufliche Ausbildung abgeschlossen, wenn die Person
1. einen Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung
und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5,
2. bei der Abschlussprüfung einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5 oder eine Punktzahl von mindestens 10 Punkten oder
3. bei der Abschlussprüfung einer Ausbildung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5 erzielt hat.
Bewerbungsverfahren:
1. Beratungsgespräch (auf Wunsch)
Vor der Einschreibung in den gewählten Studiengang führt die Hochschule auf Wunsch eine mündliche Beratung durch. Die Studieninteressierten können sich an die jeweilige Studiengangsleitung wenden. Informationen zum/zur Studiengangsleiter*in finden Sie auf der jeweiligen Internetseite des Studiengangs. Über das Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung erstellt, die bei der Einschreibung vorgelegt werden kann. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular "Beratungsgespräch" .
2. Online-Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über unser StudIS-Hochschulportal.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gesamtnote aus dem Durchschnitt der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufschule errechnet.
3. Einzureichende Unterlagen
Unter Checklisten/Downloads finden Sie die entsprechenden Listen.
In den Master-Studiengängen benötigt man grundsätzlich einen ersten qualifizierten Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Diplom). Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Zeugnis noch nicht vorliegen. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Prüfungsordnungen. Der Studienbeginn ist auch im Sommersemester möglich.
Begabte Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe können an der Hochschule ein Frühstudium aufnehmen.
Ein Frühstudium ist grundsätzlich in jedem Studienfach am Umwelt-Campus Birkenfeld möglich. Art und Umfang der zu besuchenden Lehrveranstaltungen sind dabei nicht allgemeinverbindlich festgelegt. Sie besuchen vielmehr Lehrveranstaltungen, die in individueller Absprache mit dem/der Leiterin des jeweiligen Studiengangs ausgewählt werden; hierbei wird es sich in der Regel um einführende Lehrveranstaltungen aus den ersten Fachsemestern handeln.
Gasthörer*innen können im Rahmen der vorhandenen Studienplätze auf Antrag sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden.
Personen mit Zeugnissen eines nicht deutschen Schul- oder Hochschulabschlusses müssen Ihre Bewerbung zur Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung an die Serviceeinrichtung uni-assist in Berlin senden. Eine direkte Bewerbung an der Hochschule Trier über das Online-Portal ist nicht möglich.
Ausgenommen hiervon sind Bewerbungen für den Bachelor-Studiengang Sustainable Business and Technology. Hier erfolgt eine Bewerbung direkt bei der Hochschule. Informationen finden Sie hier.
Zur eigenen Überprüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung verweisen wir auf das Portal der KMK. Unter nachfolgendem Link erreichen Sie diese Seite:
anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html
Bitte Karteikarte "Suchen" anklicken und Land wählen.
Umwelt-Campus Birkenfeld
uni-assist e.V.
D-11507 Berlin
Fax-Adresse: +49 30 666 44 390
Sprechzeiten am Telefon:
Montag bis Freitag | 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefon: +49 30 666 44 345
Bitte halten Sie Ihre Bewerbernummer bereit, wenn Sie uns anrufen und konkrete Fragen zu Ihrer Bewerbung haben.
Als Deutschnachweis werden anerkannt:
Nachzuweisendes Sprachniveau und anerkannte Nachweise siehe jeweilige Studiengangseiten.
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