Semesterticket & Anträge

Semesterticket am UCB

Aktivierung des Semestertickets

Das Deutschlandsemesterticket (gültig im WS von Sep.-Feb. & im SS von März-Aug.) schaltet ihr folgendermaßen frei:

  1. NETINERA-Tickets App auf dem Handy herunterladen (NETNIERA Webseite).
  2. Mit der Hochschul-Mailadresse in der App registrieren.
  3. Account über E-Mail bestätigen (und Passwort festlegen)
  4. In der App einloggen.
  5. Profil in der App vervollständigen  (Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
  6. Die weiteren Schritte zum Erwerb des das Deutschlandsemesterticket (0€ - Ticket) findet ihr in diesem Leitfaden  .

Hinweise: 

  • Sollte die Verifizierung nicht direkt beim ersten Mal funktionieren, bitten wir euch es zu einem späteren Zeitpunkt (2h Stunden später) nochmals zu probieren.
  • Falls das Deutschlandsemesterticket (0€ - Ticket) nach der Verifizierung nicht direkt zum Erwerb erscheint, wartet einen kurze Weile und aktualisiert die App-Seite einige Male.

Anträge

Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets

Für das SS25 können wir eine Rückerstattung noch ermöglichen. Wenn wir im nächsten Semester keinen neuen Referenten für Mobilität finden, wird diese Leistung von uns auf ein weiteres erstmal wegfallen. 

Die Rückerstattung ist für das Sommersemester 2025 in folgenden Fällen möglich:

  • studienbedingter Aufenthalt von mind. 3 Monaten des Semesters im Ausland
  • Urlaubssemester
  • Immatrikulation an zwei Hochschulen mit verpflichtendem Semesterticket
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung nach dem SGB IX

Für eine Rückerstattung müsst ihr den Antrag auf Rückerstattung ausgefüllt, vollständig unterschrieben und mit den nötigen Nachweisen (siehe Antrag) bei uns einreichen - am besten per Mail (asta@umwelt-campus.de).

Die Abgabefrist aller nötigen Unterlagen ist der 26.03.2025!

Bei der Rückerstattung handelt es sich um eine Leistung, die wir euch als AStA aus eigenen Kräften über das Referat Mobilität freiwillig anbieten. Nur wenn eine Schwerbehinderung (mit Anspruch auf Beförderung nach dem SGB IX) vorliegt, gibt es eine rechtlichen Anspruch.

 

Antrag auf Unterstützung

Studentische Anregungen und Wünsche sind jederzeit willkommen. Jeder Studierende kann mit einem Anliegen in die Sitzungen kommen. Ebenso können dort Anträge gestellt werden, um z.B. neue Dinge für den Campus anzuschaffen, an die der AStA selber vielleicht noch nicht gedacht hat.

Downloads:
Antrag auf Unterstützung

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