Die Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 regelt die Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die Verordnung schreibt für die Nachweisführung verschiedene Belege vor, die zwischen Unternehmen und Behörden derzeit in Papierform ausgetauscht werden. Wegen der hohen Anzahl an Entsorgungsvorgängen und dem damit verbundenen hohen Belegaufkommen soll das papiergebundene Verfahren durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Für die elektronische Nachweisführung müssen DV-Anwendungssysteme entwickelt und in Unternehmen und Behörden eingeführt werden. Seit 2006 beschäftigt sich das Kompetenzzentrum E-Government & Umwelt mit verschiedenen Problemstellungen, die mit der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens verbunden sind.
Allgemeine Forschungsziele
Der Open eANV Adapter implementiert einen OSCI-Client-Enabler für das elektronische Abfallnachweisverfahren. Der Adapter kapselt die Kommunikation mit der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder.
Zugang zur ZKS bietet der Open eANV Adapter über eine grafische Benutzeroberfläche. Dort kann die OSCI Kommunikation getestet und überwacht werden.Zudem werden Webservice Schnittstellen zur Verfügung gestellt womit der Open eANV Adapter in eine bestehende Softwarelandschaft integriert werden kann.
Zertifikate anderer Teilnehmer können automatisch angefragt und in die Kontakt-datenbank übernommen werden.
Abgelaufene Zertifikate können erkannt und erneuert werden.
BMU-Mitteilungen können im Adapter direkt erstellt und versendet werden.
Der Adapter dient als Implementierungsbeispiel für verschiedene technische Aspekte von E-Government Verfahren in Forschung und Lehre. Der Open eANV Adapter steht unter EUPL (European Union Public License: ec.europa.eu/idabc/eupl) kostenlos und quelloffen zur Verfügung.
Adresse
Institut für Softwaresysteme in Wirtschaft, Umwelt und Verwaltung
Campusallee, Gebäude 9925
55768 Hoppstädten-Weiersbach
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