Auf dieser Seite sind häufige Fragen von Studierenden in Bezug auf den Studiengang "Erneuerbare Energien" und das Studium im Allgemeinen zusammengestellt. Die Liste der Fragen und Antworten wird regelmäßig aktualisiert. Sollten Ihre Fragen noch nicht beantwortet sein, wenden Sie sich per E-Mail an den StudiengangsbeauftragtenProf. Dr. Henrik te Heesen, der Ihnen gerne weiter weiterhelfen wird. Die Rückmeldungen werden auch hier veröffentlicht.
Im folgenden Abschnitt finden Sie Antworten rund um häufige Fragen zum Grund- und Fachpraktikum sowie zur praktischen Studienphase (Praxisphase).
Zu beachten sind in jedem Fall die aktuell gültige Ordnung zur praktischen Vorbildung und Ordnung zur praktischen Studienphase. Zudem beantwortet der Ratgeber zum Grund- und Fachpraktikum viele Fragen.
Die Suche nach einem Praktikumsplatz liegt zunächst in der Verantwortung der Studierenden. Am schwarzen Brett von UCB Contact in Gebäude 9914 sind zahlreiche Praktikumsstellen ausgehängt. Darüber hinaus haben die Professorinnen und Professoren ebenfalls immer wieder Aushänge zu Praktikumsstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach Praktikumsstellen über Internetsuchmaschinen. Viele Unternehmen haben offene Stellen für Praktika auf ihrer Webseite ausgeschrieben. Schließlich können Sie interessante Unternehmen auch initiativ anschreiben und nach einer Praktikumsstelle fragen.
Der Career-Service der Hochschule Trier bietet in der Jobbörse eine breite Auswahl an Ausschreibungen für Praktikumsplätze auch für Studierende des Umwelt-Campus an:
https://career-service-hochschule-trier.de/studierende/jobboerse
Die Praktika, insbesondere die praktische Studienphase, können auch an den Instituten des Umwelt-Campus abgeleistet werden. Hierzu können Sie die verantwortlichen Professorinnen und Professoren direkt kontaktieren.
Zu einer Bewerbung um eine Praktikumsstelle gehört ein Anschreiben mit einer kurzen Erläuterung, weshalb Sie sich für das Unternehmen interessieren und wo Ihre Schwerpunkte liegen, sowie ein Lebenslauf (bei Studierenden genügt in der Regel eine Seite).
Ab Mai 2023 ist für das Grund- und Fachpraktikum im Studiengang "Erneuerbare Energien" kein Praktikumsbericht mehr notwendig. Die Dokumentation für das Praktikum erfolgt durch
Hinweise und weitere Angaben finden Sie im ↗ Ratgeber zum Grund- und Fachpraktikum. Beachten Sie, dass diese Regelung nur für Studierende im Bachelorstudiengang "Erneuerbare Energien" gilt; die übrigen Studiengänge haben gegebenenfalls andere Vorgaben zum Praktikumsbericht.
Beim Bericht für die praktischen Studienphase gelten die Vorgaben zum vereinfachten Bericht (siehe ↗ Ratgeber zur praktischen Studienphase) nur für Studienphasen, die durch Prof. te Heesen betreut werden, und nur für den Studiengang Erneuerbare Energien. Bitte klären Sie mit Ihrer betreuenden Professorin beziehungsweise mit Ihrem betreuenden Professor die Regularien für die Berichterstellung bei der praktischen Studienphase.
Das Grund- und Fachpraktikum müssen bis zur Anmeldung der Bachelorthesis abgeschlossen werden. Nicht notwendig ist es, dass das Grundpraktikum vor Aufnahme des Studiums durchgeführt wird.
Allerdings sollte bei der Durchführung der Praktika beachtet werden, dass das achtwöchige Grundpraktikum kaum innerhalb von Semesterferien absolviert werden kann, da aufgrund der Prüfungsphase zu Beginn der Semesterferien nicht genügend Zeit bleiben könnte, um acht Wochen ins Praktikum zu gehen.
Auch die praktische Studienphase (Praxisphase) muss vor Anmeldung der Bachelorarbeit durchgeführt werden. In der Regel ist es sinnvoll, die praktische Studienphase mit der Thesis zeitlich und inhaltlich zu verbinden.
Weiterführende Informationen sind im ↧ Ratgeber zum Grund- und Fachpraktikum zu finden.
Gemäß der Ordnung für die praktische Vorbildung muss die praktische Tätigkeit in Betrieben erfolgen, die von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zur Ausbildung zugelassen sind. Diese Vorgabe erfüllen die meisten Betriebe, die als reguläre Unternehmen (zum Beispiel als GmbH oder GBR) eingetragen sind. Nicht zulässig ist es, einen Ferienjob oder eine Werkstudententätigkeit, bei der Sie keine (rund) 40 Stunden pro Woche arbeiten, als Praktikum anerkennen zu lassen.
Manche Unternehmen fordern einen Nachweis darüber, dass es sich beim Grund- und Fachpraktikum sowie bei der praktischen Studienphase um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums handelt. Einen solchen Nachweis kann das Prüfungsamt ausstellen.
Die Anmeldung der praktischen Studienphase erfolgt nicht über QIS, sondern über den entsprechenden Laufzettel, den Sie im Prüfungsamt erhalten. Für die praktische Studienphase benötigen Sie eine betreuende Professorin bzw. einen betreuenden Professor, die den Laufzettel vor Antritt der praktischen Studienphase unterschreiben. Nach dem erfolgreichen Ableisten der Praxisphase muss der Laufzettel von der Betreuerin bzw. dem Betreuer erneut unterschrieben werden (nachdem Sie die relevanten Dokumente wie den Bericht und die Praktikumsbescheinigung vorgelegt haben).
Gemäß der Ordnung für die praktische Vorbildung und die Ordnung für die praktische Studienphase sind die drei Praktika (Grundpraktikum, Fachpraktikum und Praxisphase) getrennt abzuleisten. Sie können, wenn es sich organisatorisch nicht anders umsetzen lässt, das Grund- und das Fachpraktikum zu einem zwölfwöchigen Praktikum verbinden. Auch ist es in Ausnahmefällen möglich, das Fachpraktikum und die Praxisphase zu einem Praktikum über 16 Wochen zusammenzuführen. Das Ableisten von allen drei Praktika in einem großen Praktikum über 24 Wochen ist nur nach Rücksprache und mit Genehmigung des Studiengangsbeauftragten zulässig.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird dem Grundpraktikum gleichgestellt und kann angerechnet werden. Über die Anrechnung als Fachpraktikum entscheidet der Studiengangsbeauftragte im Einzelfall.
Für die Anerkennung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Falls eine Ausbildung begonnen, jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, kann diese Tätigkeit gegebenenfalls als Grundpraktikum anerkannt werden. Hierzu sollten Sie ein Gespräch mit dem Studiengangsbeauftragten führen. Falls Sie nach Ihrer Ausbildung bereits beruflich tätig waren, kann diese Berufstätigkeit als Fachpraktikum anerkannt werden. Hierzu gelten ähnliche Regelungen wie oben beschrieben.
Weiterführende Informationen zu Praktika finden Sie im Ratgeber zum Grund- und Fachpraktikum.
Das Praktikum kann jederzeit absolviert werden. Es muss lediglich beachten werden, dass es sich bei der Praktikumsstelle um eine Vollzeitstelle (mit rund 40 Stunden pro Woche Arbeitszeit) handeln muss. Falls das Praktikum während der Vorlesungszeit und nicht während der Semesterferien abgeleistet wird, muss sich die Tätigkeit mit den Vorlesungsterminen vereinbaren lassen.
Fragen rund um das Thema Prüfungen, insbesondere Klausuren, sind im folgenden Abschnitt zusammengestellt. Auf der Webseite des Prüfungsamts sind darüber hinaus zahlreiche Fragen zu Prüfungen aufgeführt und beantwortet.
Die Prüfungsvorbereitung für eine naturwissenschaftliche Klausur (zum Beispiel für Analysis, Physik oder Thermodynamik) geht vergleichsweise gut. Zunächst sollten Sie Ihre Aufzeichnungen aus der Vorlesung durchgehen und sauber handschriftlich übertragen. Herleitungen und Zwischenschritte, die in der Vorlesung weggelassen wurden, sollten Sie ergänzen.
Darüber hinaus sollten Sie weitere Informationsquellen heranziehen. Dies können Lehrbücher sein, Skripte von anderen Hochschulen, welche Sie über das Internet finden können, oder Lehrvideos auf Videoplattformen. Insbesondere Lehrvideos sind mittlerweile eine sehr gute Möglichkeit, den Inhalt durch einen anderen Lehrenden erläutert zu bekommen.
Die Übungsaufgaben aus der Veranstaltung sollten Sie versuchen, selbstständig zu lösen. Hierzu können Sie sämtliche Hilfsmittel nutzen, um die Lösung zu entwickeln. Greifen Sie jedoch nicht auf eine Musterlösung zurück, da Sie ansonsten keine Rechenstrategien entwickeln.
Vor der Klausur sollten Sie beginnen, Übungsaufgaben zu rechnen, die Sie bisher noch nicht gerechnet haben. Nutzen Sie hierzu eine Internetsuche, um nach den Schlagworten "Klausur Musterlösung <Fach>" zu suchen. Sie werden so zahlreiche Altklausuren von anderen Hochschulen und Studiengängen finden, die Sie zur Vorbereitung nutzen können. Versuchen Sie auch bei diesen Aufgaben, selbstständig die Lösung zu entwickeln. Nutzen Sie die Musterlösung nur, wenn Sie gar keine Idee für eine Lösungsstrategie haben oder zur Kontrolle Ihres Lösungswegs. Bedenken Sie, dass Musterlösungen nicht immer korrekt sein müssen.
Hinweise zur Klausurvorbereitung finden Sie auch im Podcast von Prof. te Heesen.
Die Vorbereitung für eine Klausur in einem Modul mit technischen, übergeordneten Themenfeld (zum Beispiel Energietechnik oder Grundlagen nachhaltiges Wirtschaften und Ökosysteme) erfolgt etwas anders als in einem naturwissenschaftlichen Fach. Sie sollten zunächst die Inhalte der einzelnen Folien stichpunktartig zusammenfassen. Notieren Sie jeweils der Kernaussagen jeder Folie. Übertragen Sie zentrale Abbildungen und Diagramme ebenfalls in Ihre Notizen. Ergänzen Sie Anmerkungen der Lehrenden aus der Vorlesung.
Diese selbsterstellte Zusammenfassung komprimieren Sie in einem weiteren Lernschritt, indem Sie übergeordnete Zusammenhänge noch einmal in eigenen Worten notieren. Damit erhalten Sie umfassende Darstellung des Kursinhalts und zu den einzelnen Themen.
Rechenaufgaben aus der Veranstaltung sollten Sie zunächst noch einmal vollständig nachvollziehen und gegebenenfalls Zwischenschritte bei der Berechnung ergänzen. Für die Prüfungsvorbereitung sollten Sie diese Aufgaben mit leicht veränderten Eingangswerten noch einmal rechnen. Auch kann eine Internetrecherche helfen, Klausuraufgaben anderer Hochschulen zu dem Themenfeld zu finden. Zwar können diese Klausuraufgaben in Bezug auf Umfang oder Schwierigkeitsgrad von Ihrem Modul abweichen, dennoch geben Ihnen diese Klausuraufgaben von Dritten einen guten Einblick in typische Aufgaben für die Prüfung.
Hinweise zur Klausurvorbereitung finden Sie auch im Podcast von Prof. te Heesen.
Sie sollten bei der Prüfungsvorbereitung für den Drittversuch neben einer gründlichen Vorbereitung Wert darauf legen, die Klausursituation so gut es geht zu simulieren. Für das Lernen können Sie sich andere Studierende suchen, mit denen Sie gemeinsam lernen können. Dennoch ist auch das selbstständige Lernen ohne fremde Hilfe notwendig.
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für das Lernen. Lassen Sie lieber andere Klausuren weg und verschieben Sie diese auf ein späteres Semester (sofern dies möglich ist), um den Fokus auf den Drittversuch legen zu können. Auch sollten Sie sich auf die Vorlesung konzentrieren und nicht zu viele andere Module belegen.
Vor dem Klausurtermin sollten Sie die Situation der Klausur bestmöglich simulieren. Stellen Sie sich aus Altklausuren bzw. Klausuren anderer Hochschulen eine eigene Klausur zusammen. Sie sollten idealerweise die Aufgaben mit der konkreten Aufgabenstellung für diese Probeklausur noch nicht zuvor gerechnet haben. Nutzen Sie nur die Hilfsmittel, die auch in der Hauptklausur zugelassen sind. Schalten Sie sämtliche anderen Geräte ab (Smartphone, Rechner), um die Probeklausur ungestört zu schreiben. Nutzen Sie während des Schreibens auch keine unzulässigen Aufzeichnungen oder schauen Sie in Ihre Unterlagen. Erst nach Ablauf der Probeklausur (in der Regel nach 90 Minuten) können Sie in Ihre Unterlagen schauen. Wiederholen Sie die Probeklausur einmal am Vormittag und einmal an Nachmittag.
Achten Sie in der Woche vor der Drittversuchsklausur auf einen geregelten Tagesablauf. Gehen Sie zeitig ins Bett und stehen Sie morgens immer zur gleichen Zeit auf. Achten Sie darauf, dass Ihr Tagesablauf zum Klausurtermin passt. Wenn die Klausur morgens um 9 Uhr stattfinden, sollten Sie in der Woche vor der Klausur immer für 9 Uhr bereit sein. Die Probeklausur am Vormittag sollten Sie dann auch um 9 Uhr schreiben.
Am Klausurtag sollten Sie versuchen, morgens noch etwas zu essen. Zumindest eine Banane oder anderes Obst sollte möglich sein, um den Körper mit Nahrung zu versorgen. Beachten Sie auch die Anreisezeit zum Campus, damit Sie in jedem Fall pünktlich zur Klausur erscheinen.
Wenn Sie den 3. Versuch einer Prüfung nicht bestehen, geht die Welt davon nicht unter. Sie sollten in jedem Fall Kontakt mit Ihrem Studiengangsbeauftragten aufnehmen, um die Möglichkeiten zu besprechen. Die Studiengangsbeauftragen können mir Ihnen gemeinsam besprechen, welche Schritte Sie unternehmen können.
Bewertung des Studiengangs Erneuerbare Energien (B.Sc.) bei StudyCHECK.de. Stand der Bewertung: 05.03.2024
Abschluss
Bachelor of Science (B. Sc.)
Studienbeginn
Winter- und Sommersemester
Regelstudienzeit
6 Semester (180 ECTS)
Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein
Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld
Praxis
Grundpraktikum (8 Wochen), Fachpraktikum (4 Wochen), Praxissemester (12 Wochen)
Internationalität
Auslandssemester (freiwillig)
Studiengebühren
keine (nur normale Semesterbeiträge)
Allgemeine Fragen rund um dem Ablauf des Studiums.
Leistungen von anderen Hochschulen (im Inland und im Ausland) können bei einem Wechsel in den Studiengang Erneuerbare Energien anerkannt werden. Hierbei sind jedoch einige formale Vorgaben zu beachten. Das Prüfungsamt hat die wichtigsten Informationen zur Anerkennung von Leistungen zusammengestellt.
Folgende Dokumente sind für eine Anerkennung von Leistungen vorzulegen:
Wenn es sich um Module handelt, die inhaltlich an der alten Hochschule und im Studiengang Erneuerbare Energien sehr ähnlich sind (zum Beispiel Vorlesungen in Physik oder Mathematik), dann kann die Kontaktaufnahme über den Studiengangsleiter für die Anerkennung erfolgen. Handelt es sich um Module aus dem alten Studiengang, die sich nicht unmittelbar im Studiengang Erneuerbare Energien wiederfinden oder die inhaltliche Unterschiede aufweisen, sollten Sie zunächst Kontakt mit der Professorin bzw. dem Professor am Umwelt-Campus aufnehmen, der für das passende Modul aus dem Studiengang Erneuerbare Energien verantwortlich ist, um die Anerkennung vorzubereiten.
Sie sollten vor der Kontaktaufnahme bereits überlegt und geprüft haben, welche Module aus ihrem bisherigen Studiengang Sie im Studiengang Erneuerbare Energien anerkannt bekommen möchten. Die Kriterien für eine Anerkennung sind unter anderem, dass die Module 5 ECTS-Punkte umfassen und in Bezug auf die Lehrinhalte deckungsgleich sind. So zum Beispiel ist eine Anerkennung eines Moduls Thermodynamik einer anderen Hochschule im Studiengang Erneuerbare Energien nicht möglich, da das Modul Thermodynamik in Erneuerbare Energien noch die Inhalte "physikalische Chemie und Strömungslehre" umfasst. Eine Teilanerkennung von Leistungen ist nicht möglich. Mathematik- und Physik-Module sind häufig ohne Probleme anerkennungsfähig. Wenn Sie an Ihrer bisherigen Hochschule zum Beispiel eine Vorlesung zu Linearer Algebra und eine weitere Vorlesung zu Statistik mit jeweils 5 ECTS gehört und bestanden haben, können Sie diese beiden Module im Studiengang Erneuerbare Energien als Modul "Algebra und Statistik" anerkannt bekommen (allerdings "verlieren" Sie dabei 5 ECTS). Bei sehr allgemeinen Modulen wie zum Beispiel "Naturwissenschaften" ist zu prüfen, ob sich die Inhalte eines solchen Moduls in einem Modul im Studiengang Erneuerbare Energien wiederfinden.
Wichtig ist, dass Anträge auf Anerkennung von Leistungen innerhalb des ersten Semesters nach der Einschreibung am Umwelt-Campus im Prüfungsamt einzureichen sind. Spätere Anträge werden nicht mehr anerkannt.
Während eines Auslandsaufenthaltes oder beim Wechsel von einer ausländischen Hochschule in den Studiengang "Erneuerbare Energien" können Leistungen dieser ausländischen Hochschule anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in der Regel das Noten- und Bewertungssystem an der ausländischen Hochschule vom deutschen Notensystem abweicht.
Für die Umrechnung der Noten erfolgt nach der ➚ Bayerischen Formel. Eine länderspezifische Übersicht zur Übertragung der Noten finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des ➚ International Offices der RWTH Aachen. So wird beispielsweise die Note "C" von einer norwegischen Hochschule als "2,3" ins deutsche Hochschulsystem übertragen.
Wenn Sie in den Studiengang Erneuerbare Energien am Umwelt-Campus wechseln, können Sie Leistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule bereits erbracht haben, anerkannt bekommen (siehe hierzu oben). Dadurch haben Sie die Möglichkeit, andere Module aus höheren Semestern belegen, da Sie ja keine Module wiederholen müssen.
Beispiel: Sie haben die Leistung in "Physik" an Ihrer vorherigen Hochschule bestanden und können die Leistung anerkannt bekommen. Damit müssen Sie Physik im 1. Semester nicht mehr belegen und können stattdessen ein anderes Modul aus einem höheren Semester (zu empfehlen ist ein Kurs aus dem 3. Semester) belegen. Es kann allerdings sein, dass manche Kurse nicht in Ihren Stundenplan passen, da die Stundenpläne immer für ein Fachsemester ausgelegt sind und Kurse aus anderen Semestern sich nicht in Ihren Stundenplan einfügen.
Im Studiengang Erneuerbare Energien sind vier Wahlpflichtmodule vorgesehen. Eine Liste der Module, die Sie belegen können, finden Sie auf der Seite Infos aktuelles Semester. Auf der rechten Seite im Fachbereich UP/UT finden Sie den Katalog der Bachelor-Wahlpflichtmodule zum Herunterladen. In der Übersicht gibt es einen Bereich mit Modulen, die für den Studiengang EE freigegeben sind. Dabei handelt es sich sowohl um Pflichtmodule aus anderen Studiengängen, die von Ihnen belegt werden können, oder um reine Wahlpflichtmodule. Beachten Sie, dass die Module nicht jedes Sommersemester bzw. jedes Wintersemester angeboten werden. Welche Module im laufenden Semester zur Verfügung stehen, können Sie im Stundenplan prüfen. Dabei müssen Sie sowohl den Stundenplan des Fachbereichs UPUT als auch den Stundenplan des Fachbereichs UWUR prüfen, da die Wahlpflichtmodule jeweils den einzelnen Fachbereichen zugeordnet sind.
Sollten Sie ein Modul als Wahlpflichtmodul belegen wollen, welches nicht im Katalog aufgeführt ist, kontaktieren Sie zum Beginn des Semesters die Fachdozentin bzw. den Fachdozenten, ob Sie an dem Modul teilnehmen dürfen. Anschließend klären Sie mit dem Studiengangsleiter, ob das Wahlpflichtmodul neu in den Katalog aufgenommen werden kann. Eine nachträgliche Anerkennung eines Wahlpflichtmoduls am Ende des Semesters (mit bestandener Prüfungsleistung) ist nicht möglich.
Es ist nicht möglich, sich zum Beispiel ein Praktikum, eine Fortbildung oder eine Tätigkeit in einem Unternehmen als Wahlpflichtmodul anerkennen lassen. Nur Module aus dem Katalog auf der Seite Infos aktuelles Semester können als Wahlpflichtmodule belegt werden.
Insgesamt müssen Sie im Rahmen Ihres Studiums zwei Mal das Praxisorientierte Arbeiten (POA) ableisten. Eine erfolgreiche Teilnahme an den Flying Days (Einführungswoche vor Studienbeginn zum Wintersemester) entspricht einer Teilnahme an einem Praxisorientierten Arbeiten. Falls Sie an Flying Days nicht teilgenommen haben (zum Beispiel weil Sie im Sommer das Studium begonnen beziehungsweise den Studienort gewechselt haben oder kranheitsbedingt an den Flying Days nicht teilnehmen konnten), müssen Sie zwei Mal das Praxisorientierte Arbeiten ableisten.
Der Bachelorstudiengang "Erneuerbare Energien" ist ein Vollzeitstudium, das heißt der Studienplan und die Prüfungen sind so organisiert, dass Sie während der Vorlesungszeit am Umwelt-Campus präsent sein müssen.
Nicht möglich ist es, dass Sie in Teilzeit studieren, also weniger Module pro Semester und damit auch weniger Prüfungen belegen. Die Prüfungsordnung regelt, dass Sie die Prüfungen nach gewissen Fristen ableisten müssen, um den Fortschritt im Studium nachzuweisen. Zwar haben Sie die Möglichkeit, in der vorlesungsfreien Zeit und auch in der Vorlesungszeit ihre Zeit flexibel einzuteilen, dennoch sind die Prüfungen in den unterschiedlichen Modulen innerhalb der Fristen zu erbringen.
Ein duales Studium ist ebenfalls nicht möglich, da der Studiengang "Erneuerbare Energien" hierauf nicht ausgelegt ist. Das duale Studium bedarf einer anderen Struktur der Prüfungsordnung und des Studiengangs im Allgemeinen. Natürlich können Sie neben dem Studium im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten in Unternehmen arbeiten und dort auch Praktika ableisten, die für das Studium anerkannt werden können.
Um eine fachliche Vertiefung im Bachelorstudiengang Erneuerbare Energien zu erreichen, müssen Sie während Ihres Studiums vier Wahlpflichtmodule (WP) erfolgreich absolvieren: ein WP im 3. Fachsemester, ein WP im 4. Fachsemester und zwei WP im 5. Fachsemester. Für die fachliche Vertiefung ist die erfolgreiche Teilnahme an zwei spezifischen Wahlpflichtmodulen aus einer vorgegebenen Liste erforderlich, die sich thematisch ergänzen.
Zum Beispiel wird bei erfolgreichem Abschluss der Module Energieinformatik und Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformatik eine Vertiefung im Bereich Energieinformatik bescheinigt. Allerdings, wenn Module wie Geoinformationssysteme und Halbleiter-Bauelemente gewählt werden, entspricht dies keiner fachlichen Vertiefung. Die Vertiefung wird Ihnen vom Studiengangsbeauftragten bescheinigt, wenn Sie einen aktuellen Notenauszug vorlegen, der Ihre erfolgreiche Teilnahme an den Modulen belegt. Beachten Sie, dass ein Ersatz der Wahlpflichtmodule durch Projektarbeiten nicht möglich ist. Es ist auch möglich, zwei verschiedene Vertiefungsrichtungen zu erhalten, indem Sie an vier entsprechenden Wahlpflichtmodulen erfolgreich teilnehmen.
↧ Erläuterungen zu Vertiefungsrichtungen im Studiengang herunterladen
In diesem Abschnitt werden typische Fragen zum Fachprojekt (FP) und zur interdisziplinären Projektarbeit (IP) beantwortet.
Um ein Thema für eine Projektarbeit zu finden, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Viele Lehrenden schreiben Projektarbeitsthemen aus und veröffentlichen diese Themen an Ihrem schwarzen Brett am Campus oder auf ihrer Campuswebseite. Zu Beginn der Vorlesungszeit finden sich in der Regel viele neuen Themen, aber auch im Verlauf des Semesters gibt es neue Themenstellung. Des Weiteren kündigen manche Lehrenden neue Themen auch in ihren Veranstaltungen an. Im Dekanat im Gebäude 9924 finden Sie ebenfalls einen Aushang mit Projektarbeitsthemen im Fachbereich UPUT.
Schließlich bietet der Career-Service der Hochschule Trier bei der Jobbörse eine Auswahl an Ausschreibungen für Projektarbeiten in Unternehmen.
Die Anmeldung für eine Projektarbeit erfolgt über QIS. Für das Fachprojekt bzw. die interdisziplinäre Projektarbeit wählen Sie das Modul und dann die Professorin bzw. den Professor aus, bei dem Sie das Projekt durchführen werden.
Beachten Sie, dass es Fristen für die Anmeldung für die Projektarbeiten gibt. Für das Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. November anmelden, im Sommersemester muss die Anmeldung bis zum 15. Mai erfolgen. Eine Abmeldung von der Projektarbeit ist zum 30.11. bzw. 31.05. möglich. Eine Nachmeldung nach Ablauf der Frist ist im laufenden Semester nicht möglich.
Im fünften Semester ist die Durchführung einer interdisziplinären Projektarbeit (IP) oder altenativ eines Hauptseminars vorgesehen. Die Projektarbeit wird in der Regel im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik abgeleistet, während das Hauptseminar vom Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht angeboten wird. Sie können wählen, ob Sie (alleine oder in einer studentischen Arbeitsgruppe) eine interdisziplinäre Projektarbeit durchführen oder alternativ ein Hauptseminar im Fachbereich UWUR belegen. Informationen zu den Hauptseminaren werden in der Regel vor Vorlesungsbeginn vom Dekanat des Fachbereichs UWUR gegeben.
Im folgenden Abschnitt finden Sie typische Fragen zu Abschlussarbeiten.
Bei der Themensuche einer Abschlussarbeit gelten ähnliche Hinweise wie beim Praktikum. Sie können auf Webseiten von Unternehmen nach ausgeschriebenen Abschlussarbeiten recherchieren, das schwarze Brett von UCB-Contact im Gebäude 9914 prüfen oder bei Professorinnen bzw. Professoren nach Abschlussarbeiten anfragen. Häufig sind Abschlussarbeiten bei den Lehrenden am schwarzen Brett oder auf deren Campuswebseiten veröffentlicht.
Zudem bietet der Career-Service der Hochschule Trier in der Jobbörse eine große Auswahl an Ausschreibungen für Abschlussarbeiten in Unternehmen.
Im Ratgeber zum wissenschaftlichen Arbeiten von Prof. te Heesen finden Sie im ersten Teil des Dokuments umfangreiche Hinweise zur Suche nach Abschlussarbeiten.
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt nicht über QIS, sondern über den entsprechenden Laufzettel, den Sie im Prüfungsamt erhalten. Das Prüfungsamt muss den obersten Abschnitt zur Anmeldung zunächst ausfüllen, bevor Sie den Laufzettel von Ihrer betreuenden Professorin bzw. Ihrem betreuenden Professor unterschreiben lassen können.
Bitte beachten Sie die Fristen hinsichtlich der Anmeldung Ihrer Thesis gemäß der Prüfungsordnung.
Die Hochschule finanziert im Allgemeinen keine Ausgaben (zum Beispiel Lizenzkosten für Software, Materialkosten oder Reisekosten), die im Rahmen der Durchführung der Abschlussarbeit entstehen. Für die Finanzierung solcher Ausgaben ist entweder das betreuende Unternehmen oder der/die betreuende Professor/in verantwortlich.
Über unterschiedliche Förder- oder Stipendienprogramme kann es möglich sein, eine Finanzierung für Ausgaben im Zuge einer Abschlussarbeit zu beantragen. Eine Beantragung eine solchen Unterstützung ist frühzeitig vorzubereiten und liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden. Zu den Möglichkeiten von relevanten Fördermitteln kann der/die betreuende Professor/in beratend unterstützen.
Das Prüfungsamt hat sämtliche wichtigen Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten auf deren Webseite zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Vorgaben hinsichtlich der Anzahl an einzureichenden Exemplaren Ihrer Abschlussarbeit. Berücksichtigen Sie, dass Sie ausreichend Zeit zum Drucken und Binden der Thesis einplanen.
Sie können Ihre Abschlussarbeit bei UCB-Contact Ihre Abschlussarbeit drucken und binden lassen. Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit UCB-Contact auf, um einen Termin zu vereinbaren.
In diesem Abschnitt werden typische Fragen zum Abschluss des Studiums und zur weiteren Berufswahl beantwortet.
Der Bachelorstudiengang "Erneuerbare Energien" hat einen Ausbildungsschwerpunkt auf dem Gebiet der "Energietechnik". Dieser Nachweis kann unter anderem wichtig sein, um sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ↗ Energieberaterin beziehungsweise Energieberater registrieren zu können. Das entsprechende Formular des BAFA können Sie direkt beim ↗ Prüfungsamt digital einreichen. Das Prüfungsamt stellt Ihnen die Bescheinigung aus.
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