Wann? = Sie müssen Ihre Abschlussarbeit bis spätestens zu dem in der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung festgelegten Zeitpunkt anmelden.
In der Regel müssen Bachelorstudierende die Abschlussarbeit spätestens 6 Monate bzw. 12 Monate nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung bzw. nach Bekanntgabe von 165 ECTS in 6semestrigen Bachelorstudiengängen bzw. 195 ECTS bei 7semestrigen Bachelorstudiengängen anmelden. Bei Masterstudierenden sind dies in der Regel 60 ECTS bei 3semestrigen Masterstudiengängen und 90 ECTS in 4semestrigen Masterstudiengängen. Die konkrete Regelung kann der Prüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnehmen.
Bei nicht fristgerechter Anmeldung wird der Versuch der Abschlussarbeit mit „nicht bestanden“ bewertet.
Wo und Wie? = Sie müssen Ihre Abschlussarbeit im Prüfungsamt am UCB anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular erhalten Sie dort oder als Download unter Prüfungsamt/Formulare für Studierende.
Im ersten Schritt prüft das Prüfungsamt unter Punkt 1 des Anmeldeformulars, ob die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussarbeit erfüllt sind. (Siehe eigener Punkt weiter unten.)
Im zweiten Schritt vergeben die Erstprüfer/Erstprüferinnen das Thema und tragen mit Unterschrift das Datum der Übergabe des Themas ein. Dieses Datum ist der Beginn der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.
Im dritten Schritt müssen Sie im Prüfungsamt unter Punkt 3 des Anmeldeformulars die endgültige Anmeldung vornehmen lassen. Hier wird dann entsprechend der geltenden Bearbeitungszeit der späteste Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit festgesetzt.
Das Original der Anmeldung wird Ihnen zurückgegeben, dieses ist von Ihnen aufzubewahren und mit der Abschlussarbeit abzugeben, da auf der Rückseite des Formulars die Bewertung der schriftlichen Arbeit und des Kolloquiums von den Prüfenden erfasst wird.
Eine Kopie der Anmeldung verbleibt im Prüfungsamt und eine Kopie wird an das zuständige Fachbereichssekretariat weitergeleitet, bei dem die Abschlussarbeit abzugeben ist.
Für einen schnellen Blick über die geltenden Regelungen, Zulassungsvoraussetzungen, Fristen, u.a. je nach Studiengang finden Sie hier Übersichtslisten.
Fachbereich UW/UR
alte Prüfungsordnungen:
Bachelorstudiengänge
Masterstudiengänge
Neue Fachprüfungsordnungen ab 2024:
Bachelorstudiengänge
Masterstudiengänge
Fachbereich UP/UT
alte Prüfungsordnungen:
Bachelorstudiengänge
Masterstudiengänge
Neue Fachprüfungsordnungen ab 2019, 2020, 2021:
Bachelorstudiengänge
Masterstudiengänge
Duale Bachelorstudiengänge
Die Daten, wann die Bewertungen Ihrer Prüfungsleistungen bekanntgegeben wurden, finden sie in den Aushangkästen im OG des Gebäudes 9924, Flur Nord, auf dem Weg zum Prüfungsamt. Über den Aushang der Noten eines Semesters informiert das Prüfungsamt nach Eingang aller Noten und Abschluss der Versuchszählung eines Semesters per Rundmail an die Campusmailadresse.
Dieses Datum ist der Fristbeginn für die Anmeldefrist Ihrer Abschlussarbeit. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, schicken Sie uns Ihre Frage nach dem Aushangdatum bzw. Fristbeginn per Mail und wir schauen für Sie nach, wann bei Ihnen die Frist beginnt, begonnen hat, oder vielleicht auch noch nicht begonnen hat bzw. bis wann Sie spätestens die Abschlussarbeit anmelden müssen.
Welche Anmeldefrist für Sie gültig ist finden Sie in der für Ihren Studiengang geltenden (Fach)Prüfungsordnung.
Ja, das Thema der Abschlussarbeit kann innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit der angemeldeten Abschlussarbeit einmal zurückgegeben werden.
Die Abschlussarbeit ist dann mit einem neuen Thema innerhalb von in der Regel 3 Monaten nach der Rückgabe neu anzumelden.
Die für Sie geltende konkrete Frist finden Sie in der für Ihren Studiengang geltenden (Fach)Prüfungsordnung.
Die hier genannten Fristen gelten in der Regel in allen Studiengängen, je nach Version der (Fach)Prüfungsordnung. Wir raten Ihnen jedoch, sich zusätzlich im Prüfungsamt zu informieren und/oder in der für Ihren Studiengang geltenden (Fach)Prüfungsordnung die geltende Regelung nachzulesen.
Anmeldevoraussetzungen für die Abschlussarbeit bei Bachelorstudiengängen:
Bei dualen bzw. praxisintegrierten Studiengängen: Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung (IHK-Zeugnis) bzw. über die erfolgreich erbrachten Praxisphasen
Bei diesen Bachelorstudiengängen müssen zudem die Leistungen bestimmter Semester erbracht sein:
Leistungen der Semester 1 - 3:
Bei UP/UT:
Angewandte Informatik, Medieninformatik, Umwelt- und Wirtschaftsinformatik, Verfahrenstechnik, Bio- und Pharmatechnik, Physikingenierwesen bzw. Angewandte Naturwissenschaften und Technik, Maschinenbau - Produktentwicklung und technische Planung, Erneuerbare Energien, Biopharmazeutische Arzneimittelherstellung grundständige und dual praxisintegrierte Variante
Bei UW/UR:
Nachhaltige Betriebswirtschaft grundständig und duale Variante, Sustainable Business and Technology
Leistungen der Semester 1-4:
Produktionstechnologie (Dual)
Leistungen der Semester 3-5:
Bio- und Pharmatechnik (Dual)
Anmeldevoraussetzungen für die Abschlussarbeit bei Masterstudiengängen:
Angemessener Studienfortschritt (i. d. R. 60 ECTS bei 4-semestrigem Master bzw. 30 ECTS bei 3-semestrigem Master, bei SC mind. 50 ECTS)
Bei diesen Masterstudiengängen müssen zudem die Leistungen bestimmter Semester erbracht sein:
Leistungen der Semester 1-3:
Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren
Leistungen der Semester 1-2:
Sustainable Change - Vom Wissen zum Handeln
Ausführliche Informationen zu den Anmeldevoraussetzungen finden Sie in der für Ihren Studiengang geltenden (Fach)Prüfungsordnung.
Eine Kurzübersicht über diese Regelungen sowie weitere wichtige Regelungen der Prüfungsordnungen finden Sie hier:
Bachelor Umweltwirtschaft/Umweltrecht
Master Umweltwirtschaft/Umweltrecht
Bachelor UW/UR Neue Fachprüfungsordnung
Master UW/UR Neue Fachprüfungsordnung
Bachelor Umweltplanung/Umwelttechnik
Master Umweltplanung/Umwelttechnik
Bachelor UP/UT Neue Fach-Prüfungsordnungen
sowie duale Bachelor UP/UT Neue Fach-Prüfungsordnungen
Master UP/UT Neue Fach-Prüfungsordnungen
Bei der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelorthesis und Masterthesis) trägt das Prüfungsamt den Abgabetermin auf dem Anmeldeformular ein. Spätestens an diesem Tag müssen Sie ihre Abschlussarbeit im Fachbereichssekretariat Ihres Fachbereichs abgeben. Dies muss während der Öffnungszeiten erfolgen. Die Öffnungszeiten der Fachbereichssekretariate sind Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Falls Sie Ihre Abschlussarbeit außerhalb dieser Öffnungszeiten abgeben wollen, müssen Sie hierfür einen Termin mit der zuständigen Sekretärin vereinbaren.
Fachbereich UP/UT: Frau Nadine Werle, organisation-uput(at)umwelt-campus.de, Gebäude 9924, EG, Flur Süd, Raum 029, Telefon 06782/17-1242
Fachbereich UW/UR: Frau Elisabeth Kochems, e.kochems(at)umwelt-campus.de, Gebäude 9912, EG, Flur Nord, Raum 011, Telefon 06782/17-1307
Für die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelorthesis und Masterthesis) gibt es in jedem Fachbereich bestimmte Vorschriften, wie diese abzugeben ist. Bei den Fachbereichssekretariaten liegen die entsprechenden Informationsblätter aus, denen Sie diese Vorschriften entnehmen können. Diese Informationsblätter erhalten Sie auch beim Prüfungsamt (Formularständer im Gebäude 9924, 1. Stock, Flur Nord auf dem Weg zum Prüfungsamt) sowie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes unter „Downloads für Studierende“ als Download.
Der Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik hat zwei Hinweisblätter, die alle relevanten Informationen zu dieser Frage enthalten.
Es gibt eine Kurzfassung und eine Langfassung.
Beides finden Sie in der Rubrik "Downloads für Studierende" in der Teaserbox "Vordrucke und Informationen im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik".
Der Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht hat ein Hinweisblatt, das alle relevanten Informationen zu dieser Frage enthält. Dieses finden Sie in der Rubrik "Downloads für Studierende" in der Teaserbox "Vordrucke und Informationen im Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht".
Eine mit „nicht bestanden“ bewertete Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.
Ausnahmen bestehen, wenn die Abschlussarbeit wegen Vorliegen eines Plagiats mit „nicht bestanden“ bewertet wurde. In diesem Fall kann die Wiederholung ausgeschlossen werden. Der Wiederholungsversuch ist bei Bachelor innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides über das Nichtbestehen anzumelden und bei Master innerhalb von 3 Monaten bzw. 6 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides über das Nichtbestehen. Welche Frist für Sie gilt können Sie im Prüfungsamt erfragen oder/und in der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung bzw. in der Allgemeinen Ordnung für Prüfungen in den Studiengängen der Hochschule Trier, die eine Fachprüfungsordnung haben, nachlesen.
Bei Versäumnis dieser Anmeldefrist wird der Wiederholungsversuch mit „nicht bestanden“ bewertet und dies führt zum Verlust des Prüfungsanspruches in Ihrem Studiengang.
Nein! Eine Notenverbesserung ist bei Abschlussarbeiten (inkl. Kolloquium) nicht möglich!
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