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Der Master-Studiengang „Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren (LL.M.)“ richtet sich an Juristinnen und Juristen, Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, die sich zu externen oder internen Beratern von Unternehmen in der Krise aus- und weiterbilden lassen wollen.
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Studienbeginn
Wintersemester
Regelstudienzeit
4 Semester berufsbegleitend (90 ECTS)
Möglich für Bachelor mit 6 oder 7 Semestern (siehe Studienverlauf)
Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein
Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld
Internationalität
Auslandssemester (freiwillig)
Studiengebühren
2.100 € pro Semester (zzgl. Semesterbeiträge); zzgl. einmaliger Masterprüfungsgebühr i.H.v. 700 €
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Master-Thesis vier Semester und setzt sich aus insgesamt acht Modulen zusammen.
Das erste Semester beinhaltet zwei Module: „Insolvenzverfahrensrecht“ und „Betriebswirtschaft“. Zielsetzung des Moduls 1 „Insolvenzverfahrensrecht“ ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Einleitungsvoraussetzungen eines Insolvenzverfahrens und dessen typischen Ablauf von Verfahrenseröffnung bis zur Aufhebung. Weitere Lerninhalte dieses Moduls sind die besonderen Verfahrensarten der Insolvenzordnung sowie die Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. In dem zweiten Modul „Betriebswirtschaft“ werden betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Buchführung, Bilanzierung, Bewertung, Rechnungslegung und Kostenrechnung sowie Kenntnisse über Analysemethoden zur Krisenerkennung und Sanierungsstrategien vermittelt. Daneben sollen Relevanz und Schnittstellen betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen im Bereich insolvenzrechtlicher Sanierungsinstrumente vermittelt und die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer gescheiterten Fortführung behandelt werden.
Das zweite Semester beinhaltet die Module 3 und 4 „Insolvenzrecht I“ und „Insolvenzrecht II“. Zielsetzung der Module ist die Vermittlung von Kenntnissen der vertrags-, arbeits-, sozial-, gesellschafts- und strafrechtlichen Besonderheiten im Kontext eines Insolvenzverfahrens sowie des Leasings, der Insolvenzanfechtung und Möglichkeiten und Beschränkungen der Aufrechnung unter den Bedingungen der Insolvenz.
Das dritte Semester beinhaltet die Module „Steuern und Finanzwirtschaft“ und „Restrukturierung und Sanierung". Gegenstand von Modul 5 sind die betrieblichen Steuerarten, die Grundzüge des Steuerverfahrens sowie die Vermittlung von Kenntnissen über die Konsequenzen der Insolvenzeröffnung für das betriebliche Steuerwesen sowie über die steuer- und abgabenrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters. Weiterhin wird das System der Kreditsicherheiten sowie die Auswirkung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf bestellte Kreditsicherheiten behandelt. Eine weitere Kurseinheit von Modul 5 beschäftigt sich mit dem Bankrecht im Insolvenzverfahren. Modul 6 „Restrukturierung und Sanierung“ zielt darauf ab, Kenntnisse zur Restrukturierung und Sanierung (einschließlich M&A) zu vermitteln.
Im vierten Semester fertigen die Studierenden die „Master-Thesis“ an (Modul 7) und verteidigen diese in einem „Kolloquium“ (Modul 8).
Die ersten drei Semester beinhalten insgesamt sechs Module, die sich in vier bis fünf Kurseinheiten untergliedern.
Zu jeder Kurseinheit werden Studienbriefe ausgegeben, die der selbständigen Erarbeitung der vom Studienplan geforderten Inhalte dienen. Die Studienmaterialien sind für die Verwendung im Eigenstudium konzipiert und sind didaktisch und formal so gestaltet, dass sie ohne fremde Hilfe verstanden werden.
Zu jedem Modul und zu jeder Kurseinheit finden einmal jährlich Präsenzveranstaltungen an einem Wochenende (Freitag und Samstag) statt, in denen die zuvor per Selbststudium erworbenen Kenntnisse durch Vorträge und Diskussionen vertieft und erweitert werden sollen. Im Rahmen der Präsenzveranstaltungen wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, Fragen zu den Inhalten der Studienbriefe zu klären, die praktische Umsetzung zu diskutieren und sich auf die Modulprüfungen vorzubereiten. Weiterhin dienen die Präsenzveranstaltungen dazu, dass sich die Studierenden kennenlernen und untereinander Erfahrungen austauschen.
Je Semester sind bis zu sechs Präsenzwochenenden vorgesehen, wobei ein Teil der Veranstaltungen digital stattfinden kann. Die Klausuren finden an einem weiteren Wochenende am Ende des Semesters statt. Für die Module 1 - 6 ist jeweils die Erbringung einer Studienleistung vorgesehen. Eine Studienleistung ist eine von einer/einem Prüfenden bewertete individuelle Leistung. Sie kann beispielsweise in Form von Referaten, Hausarbeiten, Einsendeaufgaben, Protokollen, Testaten oder Klausurarbeiten erbracht werden. Das Bestehen der Studienleistung ist Zulassungsvoraussetzung zur Klausur im betreffenden Modul.
Das vierte Semester ist für die Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 28 Wochen.
Das Studienangebot bzw. die Betreuung der Studierenden wird durch den Einsatz neuer Bildungsmedien (Online-Ressourcen, Diskussionsforen und Online-Seminare) ergänzt. Die Lernplattform StudIP dient der Förderung des Austauschs unter Studierenden sowie der Bereitstellung von Informationen und Studienmaterialien.
Nach Abschluss des Studiums sind die Studierenden in der Lage, Unternehmen in der Krise extern oder intern zu beraten und die rechtlich und betriebswirtschaftlich notwendigen und erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sie erkennen insbesondere die Rahmenbedingungen und die Chancen von Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von Unternehmen und können diese rechtssicher umsetzen.
Mit Abschluss des Masterstudienganges sind die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigt, die Aufgaben als Insolvenzverwalter zu übernehmen. Ein weiteres Berufsfeld der Absolventinnen und Absolventen ist die Sanierungsberatung im weitesten Sinne. Hierunter lässt sich die Beschäftigung als externe/r Unternehmensberater/in oder als Unternehmensberater/in in verschiedenen Berufsfeldern fassen, wie z. B. in der Rechtsabteilung von Banken, als auch die Beratung vor und innerhalb eines Insolvenzverfahrens aus Sicht der Gläubiger für eine Gläubigerschutzvereinigung.
Akademische Qualifikation
Voraussetzung für die Zulassung zu dem Masterstudiengang Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren ist eine erste akademische Qualifikation, die in der Regel durch einen fachlich orientierten Bachelor- oder Diplomabschluss, welcher wesentliche Inhalte eines Studiums im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht, Wirtschaftsrecht oder eines vergleichbaren Studienabschlusses, insbesondere aus betriebswirtschaftlichen Fächern, umfasst und einer Zeugnisabschlussnote mit einer Gesamtnote von in der Regel mindestens gut (2,5) oder eine erste juristische Staatsprüfung (Note befriedigend oder besser) nachgewiesen wird. Bei einer schlechteren Gesamtnote kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein. Über die Zulassung und die möglichen Auflagen entscheidet der Zulassungsausschuss aufgrund der Bewerbungsunterlagen.
Des Weiteren ist ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nach den Vorschriften der Einschreibeordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie der Nachweis einer qualifizierten berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr nach Erwerb eines ersten qualifizierten Hochschulabschlusses zu erbringen.
Berufsqualifizierender Abschluss
Eine Zulassung aufgrund einer berufsqualifizierenden Abschlussprüfung außerhalb der Hochschule, wie insbesondere ein Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen und den Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. mindestens drei Jahren ist ebenso möglich.
Alternative Zugangswege sind unter Auflagen möglich.
Hier können Sie sich für den Masterstudiengang "Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren" in Birkenfeld online bewerben.
Wichtige Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Weitere Informationen zur Bewerbung und Zulassung (z. B. Fristen und Zulassungsvoraussetzungen) erhalten Sie hier.
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