FAQ´s

Rückmeldung

Definition Rückmeldung

Mit der Rückmeldung zeigen Sie uns Ihren Willen, Ihr Studium an unserer Hochschule fortzusetzen.

Wie melde ich mich zurück?

Sie melden sich zurück durch fristgerechte Zahlung Ihres Semesterbeitrages.
Sobald der Geldeingang verzeichnet ist, erfolgt automatisch die Rückmeldung.

Bankverbindung

Empfänger:      LHK Mainz/Umwelt-Campus Birkenfeld

Bank:                Postbank Ludwigshafen

IBAN:                DE 45 5451 0067 0009 6236 71

BIC:                   PBNKDEFF

 

Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Vor- und Nachnamen sowie die Matrikel-Nummer an.

Wo finde ich die Höhe des Semesterbeitrages für das neue Semester?

Die Höhe des zu zahlenden Semesterbeitrages können Sie in Ihrem Account im StudIS-Portal unter dem Punkt Gebühren einsehen. Bitte beachten Sie bei der Überweisung ob Sie ein Guthaben haben.

Was passiert mit einer Überzahlung/mit Guthaben?

Ein Guthaben wird verrechnet und Sie müssen nur den fehlenden Betrag bezahlen. Bitte entnehmen Sie den zu zahlenden Betrag Ihrem Account im StudIS-Portal, um eine Überzahlung zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich zu wenig bezahlt habe?

Bei Unterzahlung erfolgt keine Rückmeldung. Bitte achten Sie darauf, den korrekten Betrag zu überweisen. Bitte kontrollieren Sie die Überweisung und den Geldeingang in Ihrem Studierendenportal.

Wie bekomme ich meine Studienbescheinigung für das neue Semester?

Nach erfolgter Rückmeldung stehen die Studienbescheinigungen zum Download im persönlichen StudIS-Portal unter der Rubrik Studienservice - Mein Studium - Anträge und Bescheinigung bereit.

Wie erhalte ich die § 9 BAföG-Bescheinigung?

Die Bescheinigung für das aktuelle Semester steht Ihnen im persönlichen StudIS-Portal zum Download zur Verfügung.

Wo erhalte ich die Gebührenbescheinigung für das neue Semester?

Die Bescheinigung für das aktuelle Semester steht Ihnen im persönlichen StudIS-Portal zum Download zur Verfügung.

Ich habe meinen Semesterbeitrag bezahlt und bin nicht zurückgemeldet worden – was muss ich tun?

Bitte kontrollieren Sie in Ihrem persönlichen Studis-Portal, ob eine Rückmeldesperre vorliegt. Sofern keine Sperre vorliegt, kontrollieren Sie den Zahlungseingang. Wenn der Zahlungseingang eine Woche nach Überweisung noch nicht in Ihrem Account verbucht ist, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an den Studienservice.

Damit wir Ihre Zahlung besser zuordnen können, ist es ratsam uns den Zahlungsbeleg vorzulegen.

Was muss ich tun, wenn meine Rückmeldung gesperrt ist?

Ist im System eine Sperre der Rückmeldung hinterlegt ist, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Eine Entsperrung kann dann durch den Studienservice erfolgen, wenn der Grund der Sperrung nicht mehr besteht.

Bitte prüfen Sie in Ihrem persönlichen Studis-Portal welche Sperre vorliegt und sofern die Unterlagen wie z.B. Visum oder Krankenkassennachweis fehlen, reichen Sie diese schnellstmöglich ein.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig zurückmelde?

Geht Ihre Zahlung nicht innerhalb der Rückmeldefrist ein, erhalten Sie einen Widerruf der Einschreibung. Mit Widerrufserhalt haben Sie die Möglichkeit die Rückmeldung nachzuholen, indem Sie den Semesterbeitrag zuzüglich eines Säumniszuschlages in Höhe von 25,00 € innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist überweisen. Sollten Sie diese Frist ebenfalls versäumen, werden Sie exmatrikuliert.

Was muss ich tun, wenn ich einen Widerruf der Einschreibung erhalten habe?

Sie können innerhalb der im Widerruf der Einschreibung angegebenen Frist die Zahlung Ihres Semesterbeitrages nachholen. Es wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben, welche unbedingt mit zu zahlen ist. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Zahlungen und Zahlungen nach der angegebenen Frist nicht berücksichtigt werden können.

Beurlaubung

Definition Beurlaubung

Eine Beurlaubung bedeutet, dass Sie sozusagen für ein Semester freigestellt werden. Während dieses Semesters sind Sie zwar weiterhin eingeschrieben, d.h. der Studierendenstatus bleibt erhalten, aber Sie dürfen keine Prüfungen ablegen und auch sonst keine Leistungen erbringen.

Was bedeutet eine Beurlaubung für meinen Studienverlauf?

Die Zählung der Hochschulsemester läuft weiter, die Zählung der Fachsemester wird eingefroren.

 

Wie beurlaube ich mich?

Bei Anträgen auf Beurlaubung ist zusätzlich zum Antrag auf Beurlaubung eine formlose schriftliche Erklärung mit den Gründen für die Beurlaubung sowie entsprechende Nachweise beizufügen.

Welche Beurlaubungsgründe gibt es?

Als Beurlaubungsgründe kommen insbesondere in Betracht:

  • eine länger andauernde Erkrankung des Studierenden, die ein ordnungsgemäßes Studium im betreffenden Semester verhindert,
  • Pflege eines erkrankten oder sonstigen hilfebedürftigen Angehörigen sowie Lebenspartner/in, die ein ordnungsgemäßes Studium in dem betreffenden Semester, insbesondere der durch die Pflege bedingten überwiegenden persönlichen Anwesenheit beim zu Pflegenden, nicht möglich macht,
  • Praktika, sofern sie nicht durch eine Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben sind,
  • ein Studienaufenthalt im Ausland oder die Ableistung einer dem Studium oder mit dem Studium verbundenen beruflichen Perspektive dienenden praktischen Auslandstätigkeit
  • Zeiten einer Schwangerschaft oder Erziehungszeiten eines Kindes
  • Finanzierung des Studiums
  • Tätigkeit entsprechend des Bundesfreiwilligendienstgesetztes (BFDG)
  • Fälle sonstiger besonderer sozialer Härte

Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ist ausgeschlossen.

 

Welche Fristen gibt es hier zu beachten?

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der Rückmeldefrist zu stellen. Ausnahmen sind lediglich bei plötzlich und unerwartet nach Semesterbeginn eintretenden Ereignissen möglich, dann muss der Antrag innerhalb 4 Wochen nach Semesterbeginn gestellt werden.

Kann ich mich rückwirkend beurlauben lassen?

Nein, eine rückwirkende Beurlaubung ist ausgeschlossen.

Welche Nachweise muss ich vorlegen?

z.B.

  • Ärztliches Attest oder Gutachten
  • Nachweis über Schwangerschaft/ Geburtsurkunde des Kindes
  • Arbeits-/Praktikumsvertrag
  • Nachweis über Auslandsaufenthalt/-tätigkeit
  • Nachweis über Tätigkeit beim Bundesfreiwilligendienst
Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?
  • Die Beurlaubung gilt nur für ein Semester und muss jedes Mal neu beantragt werden.
  • Maximal zwei aufeinanderfolgende Semester mit gleichem Grund – Ausnahme: Schwangerschaft- und Erziehungszeiten bis max. 6 Semester pro Kind.

 

Ist eine Beurlaubung vor Aufnahme des Studiums bzw. während des ersten Semesters möglich?

Grundsätzlich ist eine Beurlaubung vor Aufnahme des Studiums bzw. während des ersten Semesters nicht zulässig.

Kann man eine Beurlaubung stornieren?

Nein, es ist lediglich möglich vor Beginn des entsprechenden Semesters den Antrag auf Beurlaubung zurück zu ziehen.

Darf ich Leistungen während der Beurlaubungsphase erbringen?

Während eines Urlaubssemesters können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

 

Muss ich den Semesterbeitrag voll bezahlen?

Der Semesterbeitrag muss auch bei einem Antrag auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist überwiesen werden.

Wann ist eine Rückerstattung von Studierendenwerk und AStA möglich? Welche Termine muss ich beachten?

AStA:
Beurlaubte Studierende können einen Antrag auf Erstattung des Semestertickets bei der AStA stellen. Hierzu müssen sie einen Antrag auf Rückerstattung, einen Nachweis und das Semesterticket beim AStA abgeben.

Frist:
Wintersemester: 14.09.
Sommersemester: 14.03.

 

Studierendenwerk:
Beurlaubte Studierende können einen Antrag auf Erstattung des Sozialbeitrages beim Studierendenwerk stellen. Hierzu müssen sie einen Antrag auf Rückerstattung und einen Nachweis einreichen.

Frist:
Wintersemester: 30.09.
Sommersemester: 31.03.

Muss ich Zweitstudiengebühren während der Beurlaubungsphase zahlen?

Während der Beurlaubung ist die Zweitstudiengebühr nicht zu zahlen.

Exmatrikulation

Definition Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist die Streichung aus dem Datenbestand der Studierenden beim Verlassen der Hochschule.

Wie exmatrikuliere ich mich?

Sie stellen einen Antrag auf Exmatrikulation.

Kann ich mich rückwirkend exmatrikulieren?

Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Der Antrag auf Exmatrikulation zum Datum der Antragstellung wirkt ab dem Folgetag des Antragseingangs.

In welchen Fällen bekomme ich meinen Semesterbeitrag zurückerstattet?

Eine Rückerstattung nach Semesterbeginn (01.03 bzw. 01.09) ist ausgeschlossen.
Sofern die Exmatrikulation noch vor dem Semesterende liegt, kann eine Erstattung nur erfolgen, wenn der Studierendenausweis zurückgegeben wird.

Welche Fristen gelten für die Rückerstattung des Semesterbeitrages.

Bei Rückziehung der Einschreibung bis 30.03. bzw. 30.09.
Betrag abzügl. Chipkartengebühr und einer Gebühr für die Aufhebung der Einschreibung.

Bei Studierenden mit erfolgter Rückmeldung bis zum 28.02. bzw. 31.08.

Bei Absolventen mit erfolgter Rückmeldung bis zum 01.05. bzw. 01.11. (Exmatrikulation zum Ende des vorangegangenen Semesters).

Die Chipkarte muss im Falle der Erstattung innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein!!!

Was passiert mit eventuellem Guthaben?

Bei der Exmatrikulation wird vorhandenes Guthaben über der Kleinstbetragsgrenze automatisch ausgezahlt. Bei Zahlungen ins Ausland ist die Grenze aufgrund der zu zahlenden Bankgebühren entsprechend erhöht.

Kann ich meinen Studierendenausweis behalten?

Sollte die Exmatrikulation nicht zum Ende des Semesters beantragt werden, ist es unbedingt erforderlich den Studierendenausweis im Studienservice abzugeben. Wenn Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden, wird der Studierendenausweis dann ungültig, weil eine Validierung im neuen Semester nicht mehr möglich ist.

Chipkarte - Studierendenausweis

Wofür gilt der Studierendenausweis?

Der Studierendenausweis ist eine multifunktionale Chipkarte mit Zahlfunktion, die als Studierendenausweis und Bibliotheksausweis nutzbar ist. Das Deutschlandsemesterticket ist ab dem 1. März 2024 ausschließlich digital verfügbar. Sie benötigen die RNN D-Ticket App.

Was ist validieren und wofür muss ich das tun?

Durch die Validierung machen Sie Ihren Studierendenausweis für einen bestimmten Zeitraum (ein Semester) gültig. Es wird ein Semesteraufdruck aufgebracht, der aus dem Studierendenausweis u.a. einen gültigen Fahrausweis macht. Ohne diesen Aufdruck wäre eine Bahnfahrt eine Schwarzfahrt, welche mit einer entsprechend hohen Geldstrafe geahndet wird.

Wo finde ich die Validierungsautomaten?

Die Validierungsautomaten befinden sich in Gebäude 9924 im Treppenhaus im Erdgeschoss direkt unter der Treppe.

Wie oft muss ich validieren?

Die Validierung führen Sie einmal pro Semester (nach erfolgter Rückmeldung) durch. Sie ist dann für das gesamte Semester gültig.

Wo und wann erhalte ich meinen Ausweis?

Sie erhalten Ihren Studierendenausweis beim Studienservice (Infopoint Geb.9924 Raum 035).
Bitte beachten Sie, dass Ersteinschreiber Ihren Ausweis nicht vor Beginn des Semesters erhalten können (01.03. bzw. 01.09.).

Was mache ich, wenn ich meine Chipkarte verloren habe?

Bei Verlust des Studierendenausweises kann ein neuer Studierendenausweis (neue Chipkarte) im Studienservice beantragt werden.

Was mache ich, wenn meine Chipkarte beschädigt ist?

Bitte wenden Sie sich an den Studienservice.

 

Wie beantrage ich eine neue Chipkarte?

Sie stellen beim Studienservice einen Antrag auf Erstellung einer neuen Chipkarte und zahlen die Kartengebühr in Höhe von 23,00 € auf unser Konto ein.

Wieviel kostet eine neue Karte und wohin muss ich den Betrag überweisen?

Die Gebühr für die Ersatzbeschaffung beträgt 23,00 €.

Bitte überweisen Sie den Geldbetrag auf unser u. a. Konto! Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Empfänger:  LHK Mainz/Umwelt-Campus Birkenfeld
Bank: Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE 45 5451 0067 0009 6236 71
BIC: PBNKDEFF

Verwendungszweck: "Matrikelnummer", "Name", "Vorname" und "Chipkarte"

Pflegeanleitung - wie pflege ich meine Chipkarte?

Bitte bewahren Sie Ihre Chipkarte immer in der dazugehörigen Hülle auf. Achten Sie darauf, dass die Chipkarte nicht stark verschmutzt oder zerkratzt wird. Der Thermostreifen darf nicht beschädigt werden, da ansonsten die Validierung nicht mehr lesbar bzw. möglich ist.

Account

Wo und wann erhalte ich meine Zugangskennungen?

Zu Beginn des Semesters erhalten Sie neben Ihrem Studierendenausweis auch eine Anleitung, wie Sie ihren Account aktivieren können.

Nach der erfolgreichen Online-Aktivierung steht Ihnen eine PDF-Datei mit allen wichtigen Informationen rund um Ihrem Account (Hochschulkennung) zum Download bereit. Speichern Sie diese unbedingt innerhalb von 30 Minuten ab oder drucken Sie diese direkt aus. Die Online-Aktivierung ist aus Sicherheitsgründen nur einmalig durchführbar.

Wie funktioniert die Aktivierung der Zugangskennungen?

Nach Erhalt des Studierendenausweises und der Anleitung zur Aktivierung des Accounts können Sie die Online-Aktivierung hier durchführen.

www.umwelt-campus.de/rechenzentrum/studierende

Wohin wende ich mich bei Problemen mit dem Zugang?

Bei Problemen mit dem Zugang zum Hochschul-Account wenden Sie sich bitte an unser Rechenzentrum.

www.umwelt-campus.de/rechenzentrum/studierende

Studiengangwechsel

Definition Studiengangwechsel

Wenn Sie nach Beginn Ihres Studiums in einem Studiengang feststellen, dass dieser Studiengang nicht dem entspricht, was Sie sich für Ihren beruflichen Werdegang vorstellen, können Sie einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen.

Wie läuft ein Studiengangwechsel ab?

Wir raten Ihnen, sich vor einem Studiengangwechsel im Prüfungsamt ausführlich beraten zu lassen und hierfür einen Termin mit der für Ihren Studiengang zuständigen Person zu vereinbaren.

Der Studiengangwechsel kann online über das StudIS-Portal mit Ihrem studentischen Account beantragt werden. Hierzu wählen Sie dort die Funktion "Änderung der Einschreibung" und führen die dortigen Schritte bis zum Ende durch. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. Dann geben Sie den Antrag auf Studiengangwechsel im Studienservice ab.

Wann kann ich einen Studiengangwechsel beantragen?

Der Antrag ist innerhalb normalen Bewerbungsfristen für das Folgesemester zu stellen.

Was bedeutet „ich möchte meinen Studiengang beibehalten“?

Wenn Sie diese Option wählen, sind Sie parallel im vorherigen und im neuen Studiengang eingeschrieben.

Werden meine bisherigen Leistungen anerkannt?

Nach einem Studiengangwechsel erhalten Sie vom Studienservice einen vorläufigen Einstufungsbescheid mit dem Hinweis, dass Sie innerhalb des ersten Semesters nach der Einschreibung eine Anerkennung von Leistungen beantragen müssen. Wenden Sie sich hierzu bitte zügig an das Prüfungsamt, um die Details zu klären.
Die Anerkennung erfolgt anhand Ihrer vorliegenden Leistungen aus dem alten Studiengang gemäß der vom Fachbereich festgelegten Anerkennungslisten für den neuen Studiengang.

Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Studiengangwechsel genehmigt wurde?

Der Wechsel ist in ihrem individuellen Studis-Portal ersichtlich, ebenso können Sie dort die Studienbescheinigungen für den neuen Studiengang ausdrucken. Nach dem erfolgten Studiengangwechsel erhalten Sie zusätzlich vom Studienservice einen vorläufigen Einstufungsbescheid per Post.

Kann ich in jeden Studiengang wechseln? Auch nach Trier?

Grundsätzlich ist ein Wechsel in jeden Studiengang möglich, sofern keine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Weiterhin ist unter Umständen eine Eignungsprüfung abzulegen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Termine.

Bitte nehmen Sie sich gerne einen Beratungstermin beim Prüfungsamt.

Auch ein Standortwechsel nach Trier oder Idar-Oberstein ist möglich.

Sonstiges

Wie funktioniert ein interner Bachelor-Master-Übergang an der Hochschule Trier?

Gemäß § 19 Abs. 2 Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz ist Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss (= Diplom oder Bachelor). Darüber hinaus kann das Studium in einem Masterstudiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden (= z. B. Notendurchschnitt bei Bachelor von mind. 2,5).

Die Hochschule kann zulassen, dass das konsekutive Masterstudium bereits aufgenommen wird, wenn lediglich die Bewertung oder die Erbringung von Leistungen eines Bachelorstudiengangs in einem eng begrenzten Umfang aussteht.

Sie können sich also bereits in einen Masterstudiengang einschreiben, bevor Sie den Bachelorabschluss erreicht haben. Ein Blick in die Prüfungsordnung des betreffenden Masterstudiengangs sagt Ihnen, ob dies an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist (z. B. es darf nur noch die Abschlussarbeit ausstehen).

Eine parallele Einschreibung macht jedoch nur Sinn, wenn Sie tatsächlich am Ende Ihres Bachelorstudiums angelangt sind und evtl. nur noch Bewertungen einzelner Prüfungen ausstehen. Bedenken Sie auch, dass bei einer Einschreibung in den Masterstudiengang schon Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstehen in einer Zeit, in der Sie sich eigentlich noch auf die Ausarbeitung Ihrer Abschlussarbeit konzentrieren sollten. Diese Zeit sollten Sie sich nehmen, um damit die Grundlage für einen guten Abschluss und eine gute Gesamtnote zu schaffen. Die Gefahr ist groß, dass Sie sich bereits auf den Master konzentrieren, dabei Ihren Bachelorabschluss vernachlässigen und dann die erforderliche Mindestnote nicht erreichen oder gar den Prüfungsanspruch im Bachelor verlieren und damit die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang nicht erreichen.

Dies hat zur Folge, dass die Einschreibung in den Masterstudiengang erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nach der Einschreibung nachgewiesen werden.

Muss ich der Hochschule melden, dass ich umgezogen bin?

Bitte melden Sie uns die neue Adresse indem Sie einen Antrag auf Stammdatenänderung beim Studienservice einreichen oder die Änderung in Ihrem persönlichen StudIs-Portal selbst vornehmen.

Was muss ich tun, wenn ich geheiratet habe und sich mein Name geändert hat?

Bitte reichen Sie einen Antrag auf Stammdatenänderung beim Studienservice ein. Ein entsprechender Nachweis über die Änderung des Namens ist mit einzureichen (z.B. Heiratsurkunde).

 

Wann und wie kann ich eine Geschlechtsänderung angeben?

Bitte reichen Sie einen Antrag auf Stammdatenänderung beim Studienservice ein. Ein entsprechender Nachweis ist mit einzureichen (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweis).

Wo finde ich die ganzen Anträge?

Die entsprechenden Anträge finden Sie im StudIS-Portal. Ist der benötigte Antrag dort nicht verfügbar, schauen Sie bitte auf der Homepage im Download-Bereich des Studienservice nach.

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