Forschung und Beratung

Unsere Forschungsarbeit soll dazu beitragen, schnell wirkende und effiziente Instrumente für eine klimaschonende und sichere Energieversorgung zu entwickeln, um die ehrgeizigen Ziele der europäischen Klimaschutzpolitik zu erreichen.

Zudem bieten wir Unternehmen der Energiebranche, Verbänden, Ministerien und Behörden eine umfassende interdisziplinäre und kompetente rechtliche Beratung, indem wir Fragestellungen aus den Gebieten des Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht in unseren Fachgutachten und rechtlichen Stellungnahmen bearbeiten.

Die anwendungsorientierte Forschungs- und Beratungstätigkeit des Instituts ist auf das wissenschaftliche Fachgebiet des Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrechts fokussiert. Dabei sind wir in der Lage, auch interdisziplinäre Lösungen aus dem technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich zu entwickeln.

Unsere Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in den Bereichen:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
  • Anlagenzulassung
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Energieeffizienzrecht
  • Klimaschutzrecht
  • Energiesteuerrecht
Forschung

Wir beschäftigen uns im Rahmen unserer Forschungstätigkeit in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht des Umwelt-Campus Birkenfeld mit wissenschaftlichen Fragestellungen aus dem Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht. Dabei kooperieren wir eng mit betriebswirtschaftlichen und technischen Fachrichtungen der Hochschule Trier und sonstigen Institutionen, um neben den rechtswissenschaftlichen Fragestellungen auch interdisziplinäre Forschungsansätze voranzutreiben.

Unserer Ziel ist es, die Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsbezogenem Schwerpunkt auf den Gebieten des Rechts der Erneuerbaren Energien, des Energieeffizienzrechts und des Klimaschutzrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortzuentwickeln, um Impulse für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien setzen zu können.

Weiterbildung

Neben unserer anwendungsorientierten und praxisbezogenen Forschung bieten wir ein umfassendes wissenschaftliches Weiterbildungsangebot auf den Gebieten des Rechts der Erneuerbaren Energien, des Energieeffizienzrechts und des Klimaschutzrechts.

Im Rahmen unserer interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Institutionen legen wir besonderen Wert auf den Wissenstransfer in die Praxis.

Wir organisieren und veranstalten nationale und internationale Tagungen, Seminare, Symposien und Schulungen.

Innerhalb unserer Lehrgebiete fördern wir außerdem die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Aufgabenstellungen, die von Studierenden in Form von Bachelor- und Masterarbeiten bearbeitet werden.

Beratung

Der Handlungsrahmen innerhalb des Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrechts ist stark abhängig von komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich beispielsweise aus dem EEG, KWKG, EEWärmeG, EnWG, BImSchG, WHG etc. ergeben. Dabei unterliegen diese rechtlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel.

Das IREK unterstützt Unternehmen des Energiesektors sowie Verbände, Ministerien und Behörden bei der Lösung von Fragestellungen, die das Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht betreffen; daneben begleiten wir sie bei der rechtlichen Umsetzung ihrer Projekte.

Dabei erstrecken sich unsere Leistungen innerhalb unserer Tätigkeitsschwerpunkte insbesondere auf

  • die Erstellung wissenschaftlicher Fachgutachten und
  • die Erarbeitung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Stellungnahmen zu Einzelfragen

Da einzelne Mitarbeiter des IREK auch als Rechtsanwälte tätig sind, können von ihnen anwaltliche Aufgaben wahrgenommen werden.

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