Deutschlandsemesterticket ab dem 1. März

Das Deutschlandsemesterticket geht ab dem 1. März an den Start! (Leitfaden unten)

Nachdem wir bis zuletzt den Vertrag mit dem RNN ausgehandelt haben, steht heute die Vertragsunterzeichnung und schließlich am Freitag, den 1. März, mit Beginn des Sommersemesters auch der Start des Tickets an. Hier wollen wir euch erklären, wie ihr das neue Semesterticket nutzen könnt.

Das sogenannte Deutschlandsemesterticket wird ab 1. März 2024 ausschließlich digital verfügbar sein. Das heißt auch, dass euer Studierendenausweis kein Semesterticket mehr ist und euch nicht mehr zur Fahrt im Gültigkeitsbereich des bisherigen Semestertickets berechtigt. Um das neue Ticket nutzen zu können, werdet Ihr die RNN D-Ticket App benötigen.

Ihr findet unter https://d-ticket.rnn.info/ den Weg zur App im jeweiligen Store. Dort könnt ihr euren persönlichen Code eingeben, der auf unserem Hochschulportal Studis für euch zur Verfügung steht. Der Leitfaden des RNN zur Freischaltung des Tickets ist dort auch verlinkt sowie unterhalb dieses Artikels zu finden.  Sobald ihr die darin beschriebenen Schritte durchgeführt habt, könnt ihr euch während des gesamten Semesters deutschlandweit im Nahverkehr fortbewegen.

Rückerstattung:

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir in den Vertragsverhandlungen eine Fortsetzung der Rückerstattungsmöglichkeit erreichen konnten. Da der Studierendenausweis im kommenden Semester nicht mehr als Semesterticket nutzbar sein wird, muss dieser nicht wie in der Vergangenheit abgegeben werden. Gleichzeitig ändern sich die Gründe für mögliche Rückerstattungen.

In folgenden Fällen wird eine Rückerstattung möglich sein:

  1. Studienbedingt mindestens dreimonatiger Aufenthalt im Ausland
  2. Urlaubssemester
  3. Immatrikulation an zwei Hochschulen mit verpflichtendem Semesterticket 
  4. Bei Schwerbehinderung (Besitz des Beiblatts zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke notwendig)

Wenn ihr eine Rückerstattung für das Sommersemester 2024 wünscht, füllt bitte das neue Formular aus und schickt es mitsamt den entsprechenden Nachweisen bis zum 14. März 2024 unterschrieben an unsere E-Mailadresse (asta(at)umwelt-campus.de). Später eingehende Anträge können wir leider nicht berücksichtigen, da die dafür notwendigen Informationen ins Ticketsystem implementiert werden müssen. WICHTIG: Auch bereits eingegangene Rückerstattungsanträge können nicht berücksichtigt werden, da wir uns aus datenschutzrechtlichen Gründen von euch das Einverständnis einholen müssen, die notwenigen Daten an den RNN weitergeben zu dürfen. Für eine Rückerstattung müsst ihr außerdem im Formular versichern, dass ihr das Ticket nicht genutzt habt und nicht nutzen werdet.

 

<- Zurück

29. Februar 2024

VON: AStA Umwelt-Campus Birkenfeld

back-to-top nach oben