Im Mittelpunkt des konsekutiven Master-Studiengangs „Unternehmens- und Energierecht“ (LL.M.) steht die theoretische Vertiefung und wissenschaftliche Durchdringung des in einem vorhergehenden Studium erworbenen Wissens. Bereits zu Beginn wählen die Studierenden zwischen einem der beiden Schwerpunkte; dem Unternehmens- oder dem Energie-/Umweltrecht, innerhalb derer ihnen vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.
Die Studierenden erlangen die notwendigen Kompetenzen, um komplexe unternehmens- bzw. energie- und umweltrechtliche Themenkomplexe im Kontext der 17 Nachhaltigkeitsziele in verantwortlicher Position bearbeiten zu können. Sie sind in der Lage, wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen und das berufliche Handeln in Bezug auf die gesellschaftlichen Erwartungen, Herausforderungen und mögliche Folgen kritisch zu reflektieren. Die Ausbildung ermöglicht den Studierenden außerdem, sich mit Fachvertreter/innen und Fachfremden über Rechtsfragen und deren Lösungen auszutauschen und Problemlösungen argumentativ zu verteidigen. Die Möglichkeiten der Selbstorganisation und Teamleitung - vor allem auch interdisziplinär - sind hierbei von besonderer Bedeutung. Durch die fachspezifische Weiterentwicklung verschiedenster Kompetenzen, befähigt dieses Studium die Studierenden insgesamt dazu, Führungspositionen in Unternehmen zu übernehmen, sowohl national als auch international.
Der dreisemestrige Masterstudiengang kann regulär zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden. Bereits mit Aufnahme des Studiums wählen die Studierenden zwischen einem der beiden Schwerpunkt: dem "Unternehmensrecht" oder dem "Energie- und Umweltrecht".
Für alle Studierenden verpflichtend - weil für beide Schwerpunktbereiche wichtig - sind unter anderem die Veranstaltungen:
Ergänzt werden die Fähigkeiten durch Lerninhalte, die über das nationale Recht hinausreichen und so die immer stärker fortschreitende Internationalisierung der Unternehmenspraxis nachzeichnen.
Schwerpunkt - „Unternehmensrecht"
Der Schwerpunkt "Unternehmensrecht" umfasst darüber hinaus Veranstaltungen im Bereich des Internationalen Handelsrechts, des gewerblichen Rechtsschutz, des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts sowie des Internetrechts und der Digitalisierung.
Schwerpunkt - „Energie- und Umweltrecht"
Der Schwerpunkt "Energie- und Umweltrecht" schließt Vorlesungen in den Bereichen des Energieumweltrechts, des Klimaschutzrechts, des Natur- und Klimaschutzes in der Bauleitplanung sowie des umweltverträglichen Anlagenrechts, des nachhaltigen Projektmanagements für Erneuerbare Energien und der Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen mit ein.
Nach Beendigung der ersten beiden Semester verfassen die Studierenden eine Masterarbeit (Master-Thesis). Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
Die Ausbildung zum „Master of Laws (LL.M.)“ eröffnet vielfältige Möglichkeiten in Wirtschaft und Verwaltung, in denen bisher Volljuristen eingesetzt sind. Der LL.M. ermöglicht außerdem den Zugang zum höheren Dienst bei Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie eine Promotion im In- oder im Ausland.
Schwerpunkt - „Unternehmensrecht"
Indem die Absolvent/innen des Studiengangs über spezielle juristische Kenntnisse auf den einzelnen Gebieten des Unternehmensrechts verfügen und diese auch in den europarechtlichen Kontext stellen können, qualifiziert der Studiengang für anspruchsvolle Tätigkeiten, beispielsweise in Rechts- oder Complianceabteilungen von Unternehmen, in Unternehmensberatungen oder im Personalmanagement. Auch eine Mitarbeit in großen, insbesondere international ausgerichteten Anwaltskanzleien steht offen.
Schwerpunkt - „Energie- und Umweltrecht"
Da dem Energierecht im Kontext der sozial-ökologischen Transformation eine zentrale Rolle in Deutschland zukommt, nimmt der Bedarf an hierauf spezalisierten Studienabsolvent/innen zu. Die Kenntnisse auf den Gebieten des Energie- und Umweltrechts qualifizieren die Absolvent/innen des Studiengangs sowohl für anspruchsvolle Tätigkeiten in Unternehmen der Energiewirtschaft, sei es in Energieversorgungsunternehmen, in Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien oder in Unternehmensberatungen, als auch in Behörden.
Der Abschluss des LL.M. sorgt für Vergleichbarkeit und verschafft Gleichwertigkeit mit Abschlüssen aus fremdstaatlichen Bildungssystemen.
Zulassungsvoraussetzung ist ein grundsätzlich überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität/Fachhochschule) im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht, Wirtschaftsrecht, in einer sonstigen juristischen Fachrichtung oder in einem vergleichbaren Studiengang.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet ein Zulassungsausschuss. Bei einer schlechteren Gesamtnote kann die Zulassung in Ausnahmefällen erfolgen. Diese Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden. Darüber, ob Auflagen gemacht werden, und über deren Art, entscheidet der Zulassungsausschuss.
Hier können Sie sich für den Masterstudiengang "Unternehmens- und Energierecht" in Birkenfeld online bewerben.
Dafür werden nachfolgende Unterlagen benötigt (siehe auch hier):
Wichtige Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Weitere Informationen zur Bewerbung und Zulassung (z. B. Fristen und Zulassungsvoraussetzungen) erhalten Sie hier.
Online-Bewerbung
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Regelstudienzeit
3 Semester (90 ECTS)
Möglich für Bachelor mit 6 oder 7 Semestern (siehe Studienverlauf)
Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein
Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld
Internationalität
Auslandssemester (freiwillig)
Studiengebühren
keine (nur normale Semesterbeiträge)
Unsere Studierenden standen einmal vor den gleichen Herausforderungen wie Sie. Sie möchten lieber auf deren Erfahrungen zurückgreifen und Ihre Fragen direkt an Studierende stellen? Kein Problem, schreiben Sie einfach eine E-Mail an:
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