Sobald Sie alle Leistungen einschließlich Ihrer Abschlussarbeit inklusive Kolloquium erbracht haben (180 bzw. 210 ECTS-Punkte bei Bachelor, 90 bzw. 120 ECTS-Punkte bei Master), wenden sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt erstellt Ihnen zunächst eine Bescheinigung über die Verleihung des akademischen Grades.
Das Prüfungsamt bespricht mit Ihnen die Einzelheiten zur Ausstellung der Urkunde und des Zeugnisses. Dabei wird geklärt, ob Sie Ihr Zeugnis nur mit den Prüfungsleistungen wünschen, oder ob Sie auch einen Anhang zum Zeugnis mit den Studienleistungen, den freiwillig zusätzlich erbrachten Leistungen, der Fachstudiendauer usw. benötigen. Des Weiteren müssen Sie angeben, ob Sie nur eine deutsche Ausfertigung oder auch eine englische Ausfertigung des Zeugnisses benötigen. Außerdem wird besprochen, ob Sie Ihr Zeugnis nach Fertigstellung selbst abholen, einen Bevollmächtigten mit der Abholung beauftragen oder sich das Zeugnis zuschicken lassen möchten.
Nein, Sie können auch eine andere Person für die Abholung Ihrer Zeugnisunterlagen bevollmächtigen. Hierzu schreiben Sie für die andere Person eine schriftliche Vollmacht mit der Erlaubnis zur Abholung Ihrer Zeugnisunterlagen unter Angabe der persönlichen Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Dieser Vollmacht ist eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers beizufügen.
Ja, Sie können sich die Zeugnisunterlagen auch zuschicken lassen. Hierfür müssen Sie uns einen mit 6,45 Euro in Briefmarken frankierten und mit Ihrer aktuellen Adresse beschrifteten B4 Briefumschlag mit Falten übergeben (persönlich oder per Post). In diesem werden Ihnen Ihre Zeugnisunterlagen unmittelbar nach der Fertigstellung übersandt.
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