Ja, hierfür gibt es verschiedene Anmeldeformulare, eine Anmeldung über das QIS ist hier nicht möglich. Es kommt darauf an, ob Sie in einem 6- oder 7-semestrigen Studiengang studieren und ob Sie die praktische Studienphase / das Praxissemester in einem Betrieb oder im Ausland an einer Hochschule ableisten.
Die Formulare zur Anmeldung finden Sie unter "Downloads für Studierende, Vordrucke und Informationen im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik", bitte wählen Sie das für Sie gültige aus.
Das für Sie gültige Formular ist auszufüllen und von der betreuenden Prüferin/vom betreuenden Prüfer zu unterschreiben. Eine Kopie des Formulars ist vor Antritt der praktischen Studienphase/des Praxissemesters im Prüfungsamt abzugeben. Das Original ist von Ihnen für die spätere Anerkennung aufzubewahren. Nach erfolgter Anerkennung durch Ihre betreuende Prüferin/Ihren betreuenden Prüfer ist das Original im Prüfungsamt abzugeben. Dort wird die Anerkennung im Studierendenverwaltungssystem QIS erfasst und die zugeordneten ECTS gutgeschrieben, sofern die erforderlichen Vorleistungen abgeleistet und bestanden sind.
Für die praktische Studienphase werden 15 ECTS vergeben, für das Praxissemester 30 ECTS.
Informationen, welche Vorleistungen Sie erbringen müssen, können Sie der für Ihren Fachbereich geltenden Ordnung/Regelung zur praktischen Studienphase/zum Praxissemester/zum Auslandssemester entnehmen. Diese finden Sie als Link bei der nächsten Frage (Informationen und Ordnung zur praktischen Studienphase im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik) und auf der Internetseite Ihres Studiengangs.
Wenn Sie Studierende/r im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik (UP/UT) sind und bei Ihnen die praktische Studienphase/ das Praxissemester/ ein Auslandssemester ansteht, finden Sie hier die aktuelle Ordnung bzw. Regelung für die praktische Studienphase bzw. für das Praxissemester für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnik an der Hochschule Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld.
Wenn Sie noch in einer alten Prüfungsordnung eingeschrieben sind, dann sind diese beiden Ordnungen für Sie gültig:
Ordnung für die praktische Studienphase im Fachbereich UP/UT für alle 6-semestrigen Bachelorstudiengänge im FB UP/UT
Ordnung für das Praxissemester im Fachbereich UP/UT für alle 7-semestrigen Bachelorstudiengänge im FB UP/UT.
Wenn Sie in einem Studiengang eingeschrieben sind, für den eine neue Fach-Prüfungsordnung in Kraft getreten ist, dann sind diese Regelungen für Sie gültig:
Regelung für die praktische Studienphase im Fachbereich UP/UT mit Fach-PO
Regelung für das Praxissemester im Fachbereich UP/UT mit Fach-PO
Die Vorschriften für ein Auslandssemester sind in der für Sie geltenden Ordnung/Regelung enthalten.
Wie die Anmeldung zur praktischen Studienphase abläuft wird bei der vorangehenden Frage bereits erläutert. Das Anmeldeformular finden Sie in unserer Rubrik "Downloads für Studierende" über die Highlightbox "Formulare und Informationen im Fachbereich Umweltplanung/Umwelttechnik".
Die Ordnung/Regelung für die praktische Studienphase und die Ordnung/Regelung für das Praxissemester enthält alle relevanten Regelungen zu Zweck, Dauer und Zeitpunkt, Praxisstellen und Verträgen, Verpflichtungen von Praxisstellen, Studierenden und Hochschule, der zu erbringenden Vorleistung "praxisorientiertes Arbeiten 1 und 2", der Ableistung und Anerkennung als Praxisphase / Praxissemester oder als Auslandssemester. Bitte klicken Sie auf die für Ihren Studiengang geltende Ordnung und erfahren Sie beim Lesen alles Wichtige, was Sie wissen müssen.
Der praktischen Studienphase sind 15 ECTS zugeordnet, einem vollen Praxissemester 30 ECTS.
Die ECTS-Punkte werden erst im QIS gutgeschrieben, wenn der Original-Laufzettel zur praktischen Studienphase mit der Anerkennung durch Ihre/n betreuende/n Prüfer/in im Prüfungsamt eingegangen ist und die beiden zu erbringenden Vorleistungen "praxisorientiertes Arbeiten 1 und 2" im QIS mit bestanden eingetragen sind.
Die Vorleistung "praxisorientiertes Arbeiten 1" wird in der Regel durch den Nachweis der Teilnahme an der Semestereinführungsveranstaltung "Flying Days" erfüllt. Sollten Sie diese Veranstaltung zu Beginn Ihres Studiums z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht besucht haben, können Sie das praxisorientierte Arbeiten 1 nach Absprache mit dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studiengangbeauftragten durch Tätigkeiten/Projekte wie beim praxisorientierten Arbeiten 2 erbringen.
Die Vorleistung "praxisorientiertes Arbeiten 2" kann u. a. durch eine Tätigkeit als Tutor (z. B. bei den Flying Days) oder durch Einzelprojekte für die Lehrenden des Fachbereichs UP/UT (evtl. auch nach vorheriger Absprache FB UW/UR) erbracht werden.
Ja, in den Studiengängen des Fachbereichs Wirtschafts- und Umweltrecht müssen Sie sich für das Praxissemester / Auslandssemester vorher anmelden. Hierfür gibt es ein eigenes Anmeldeformular: Laufzettel zur Anmeldung der praktischen Studienphase/Praxissemester/Auslandssemester.
Die Anmeldung muss bis spätestens 31.10. (für ein Wintersemester) bzw. 30.04. (für ein Sommersemester) im Prüfungsamt (Gebäude 9924, Raum 119) abgegeben werden.
Weitere Informationen können dem Laufzettel sowie der Ordnung für die praktische Studienphase / das Praxissemester / das Auslandssemester des Fachbereichs Umweltwirtschaft/Umweltrecht entnommen werden.
Wenn Sie Studierende/r im Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht (UW/UR) sind und bei Ihnen die praktische Studienphase ansteht, finden Sie hier alle erforderlichen Informationen sowie die aktuelle Ordnung für die praktische Studienphase, das Auslandssemester sowie begleitende Praktika zu praxisorientierten Abschlussarbeiten für die Bachelor- und Master-Studiengänge des Fachbereichs Umweltwirtschaft/Umweltrecht an der Hochschule Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld vom 27.11.2019.
Ordnung für die praktische Studienphase im Fachbereich UW/UR
Wie die Anmeldung zur praktischen Studienphase abläuft wird bei der vorangehenden Frage bereits erläutert. Das Anmeldeformular finden Sie in unserer Rubrik "Downloads für Studierende" über die Highlightbox "Formulare und Informationen im Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht".
Die Ordnung für die praktische Studienphase enthält alle relevanten Regelungen zu Zweck, Dauer und Zeitpunkt, Praxisstellen und Verträgen, Verpflichtungen von Praxisstellen, Studierenden und Hochschule, den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, der Ableistung und Anerkennung als Praxisphase bzw. als Auslandssemester sowie zu den begleitenden Praktika zu praxisorientierten Abschlussarbeiten.
Der praktischen Studienphase sind 30 ECTS zugeordnet, wovon 5 ECTS auf die begleitenden Lehrveranstaltungen entfallen.
Die ECTS-Punkte werden erst im QIS gutgeschrieben, wenn der Original-Laufzettel zur praktischen Studienphase mit der Anerkennung durch Ihre/n betreuende/n Prüfer/in im Prüfungsamt eingegangen ist.
Zu den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (PBV) gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Studiengang und je nach Version der Prüfungsordnung.
Im Bachelorstudiengang Wirtschafts- und Umweltrecht sind die PBV eine Studienleistung und werden nicht benotet, sondern auf Grundlage einer wissenschaftlichen Ausarbeitung mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Sie fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.
In den alten Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge Umwelt- und Betriebswirtschaft sowie Nachhaltige Ressourcenwirtschaft (= bis zu einem Studienbeginn im Sommersemester 2018 ) sind die PBV eine Studienleistung und werden nicht benotet, sondern auf Grundlage einer wissenschaftlichen Ausarbeitung mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Sie fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.
In den neuen Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge Umwelt- und Betriebswirtschaft sowie Nachhaltige Ressourcenwirtschaft (= ab einem Studienbeginn im Wintersemester 2018/2019) sowie Nonprofit und NGO-Management sind die PBV Prüfungsleistung, werden als solche aufgrund einer wissenschaftlichen Ausarbeitung benotet und fließen in die Berechnung der Gesamtnote ein.
Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen werden immer im Sommersemester angeboten, Prüfungstermin mit den entsprechenden Anmeldefristen ist immer der 31.03. Eine rechtzeitige Anmeldung in QIS ist zwingend erforderlich. Bitte achten Sie darauf, sich beim richtigen Prüfenden bei dessen Datensatz anzumelden. Die Bewertung der PBV wird nach Erbringung durch die Prüfenden in QIS eingetragen.
Unter diesem Link finden Sie eine Zusammenfassung des Ablaufs der PBV.
Bei Fragen zu den für Sie geltenden Regelungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bei Fragen zum Ablauf und zur Organisation der PBV wenden Sie sich bitte an den Fachbereich UW/UR oder an den Studiengangbeauftragten des Studiengangs, in dem Sie eingeschrieben sind.
In dem Semester, in dem Sie in der praktischen Studienphase / im Praxissemester / im Auslandssemester sind, sind Sie von der Teilnahme an Prüfungen befreit. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Im Rahmen der Versuchszählung wird bei Wiederholungsversuchen zwar eine 5,0 wegen Nichterscheinens bei einem Pflichtversuch eingetragen, dieser wird jedoch mit der Eintragung der Anerkennung der praktischen Studienphase / im Praxissemester / im Auslandssemester gelöscht bzw. ein Rücktritt mit anerkanntem Grund wird durch das Prüfungsamt erfasst.
Sie können während diesem Semester freiwillig an Prüfungen teilnehmen. Wenn Sie jedoch teilnehmen und nicht bestehen, wird der Versuch gezählt.
Wenn Sie Interesse an einem Studiensemester an einer ausländischen Hochschule haben, wenden Sie sich am besten an das akademische Auslandsamt für eine Beratung hinsichtlich der Voraussetzungen, insbesondere aber auch hinsichtlich möglicher Förderprogramme.
Wenn Sie das Auslandssemester im Rahmen Ihres Curriculums als praktische Studienphase/Praxissemester ableisten wollen, benötigen Sie einen betreuenden Prüfer. Mit diesem klären Sie die Voraussetzungen und Regelungen eines Auslandssemesters. Hierbei wird immer ein „Learning Agreement“ vereinbart. Dieses enthält die Prüfungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erfolgreich absolvieren müssen, um das Auslandssemester pauschal mit den zugeordneten ECTS-Leistungspunkten anerkannt zu bekommen.
Ihre ECTS-Punkte für die praktische Studienphase / das Praxissemester / das Auslandssemester werden vom Prüfungsamt in QIS erfasst, sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen und vollständig sind:
- Original des Laufzettels zur Anmeldung auf dem die betreuenden Prüfer die Anerkennung vorgenommen haben
- Nachweis über die Teilnahme an den Flying Days (= praxisorientiertes Arbeiten 1 im FB UP/UT)
- Erfolgreiche Erbringung von praxisorientiertem Arbeiten 2 und evtl. 3 im FB UP/UT (z. B. Tutor A, Tutor B, Tutor Flying Days)
Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (PBV) werden nach Erbringung durch die Prüfenden in QIS eingetragen (bestanden oder nicht bestanden oder eine Note). Eine vorherige rechtzeitige Anmeldung in QIS ist zwingend erforderlich. Bitte achten Sie darauf, sich beim richtigen Prüfenden bei dessen Datensatz anzumelden.
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