Eine Notenübersicht für einen persönlichen Überblick können Sie sich jederzeit über Ihren Zugang zum QIS selbst erstellen und ausdrucken.
Sie finden dort verschiedene Ausfertigungen und können das Benötigte auswählen.
Zur Wahl stehen Versionen mit allen Leistungen (hier sind auch nicht bestandene Leistungen enthalten), nur mit bestandenen Leistungen, nur mit bestandenen Modulen und alles auf Deutsch und Englisch.
Wenn Sie eine offizielle Notenübersicht z.B. für eine andere Hochschule, eine Behörde oder eine Bewerbung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Schreiben Sie uns am besten eine Mail an die bekannten Adressen pruefungsamt-uput(at)umwelt-campus.de (Studierende des Fachbereichs UP/UT) bzw. pruefungsamt-uwur(at)umwelt-campus.de (Studierende des Fachbereichs UW/UR) und geben Sie uns an, welche Notenübersicht Sie benötigen (z. B. mit oder ohne Fehlversuche, deutsche bzw. englische Ausfertigung). Wir drucken und heften diese, versehen Sie mit dem Stempel der Hochschule und unterschreiben. Die Unterlagen können dann im Prüfungsamt abgeholt werden.
Wenn Ihnen eine digitale Fassung ausreicht, können wir Ihnen diese als Pdf über das Sharingprogramm der Hochschulen in Rheinland-Pfalz "Seafile" als Download zur Verfügung stellen.
Wenn Sie die Unterlagen per Post bekommen möchten, übersenden Sie uns bitte einen mit Ihrer aktuellen Adresse beschrifteten und ausreichend frankierten A4 Briefumschlag (1,60 Euro Stand April 2024, Großbrief). Übersenden Sie uns diesen Umschlag in einem anderen Briefumschlag an folgende Adresse: Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld, Prüfungsamt, Postfach 13 80, 55761 Birkenfeld.
Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Hochschulen wird bestätigt, dass in dem Studiengang, in dem Sie im Moment eingeschrieben sind, der Prüfungsanspruch noch besteht und gegen die Fortsetzung des Studiums an einer anderen Hochschule keine Bedenken bestehen.
Wenn sie jedoch den Prüfungsanspruch in Ihrem Studiengang verloren haben, kann diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden, vielmehr wird dann der Verlust des Prüfungsanspruches unter Angabe des Studiengangs, in dem der Verlust des Prüfungsanspruches eingetreten ist, bescheinigt.
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