Die Aussetzung der 1+4-Regelung wurde in den beiden Fachbereichen Umweltplanung/Umwelttechnik bzw. Umweltwirtschaft/Umweltrecht beschlossen.
Dies soll die Studierenden in der derzeitigen Corona-Sondersituation unterstützen und vermeiden, dass Studierende zur Teilnahme an einer Prüfung verpflichtet sind, weil es sich um eine verpflichtende erste Prüfung in einem Modul handelt.
Die 1+4-Regelung besagt, dass Prüfungsleistungen, zu denen sich die Studierenden spätestens 4 Semester, nachdem diese Prüfungen gemäß Anlage 1 (= Curriculum) vorgesehen sind, nicht angemeldet haben, als erstmals nicht bestanden gelten. Eine Prüfung aus dem 1. Semester muss also spätestens erstmalig im 5. Semester geschrieben werden, sonst wird dieser Versuch mit einer 5,0 bewertet.
Die Fachbereiche haben sowohl für das Sommersemester 2020 als auch für das Wintersemester 2020/2021 Corona-Sonderbeschlüsse gefasst und darin festgelegt, dass die Studierenden frei entscheiden können, an welchen Prüfungen sie teilnehmen und haben diese Freiwilligkeit auch auf Pflichtversuche wie z. B. Wiederholungsversuche, die spätestens im übernächsten Semester nach dem Nichtbestehen zu schreiben wären, sowie auf Versuche, die nach der 1+4-Regelung zu schreiben wären, ausgedehnt.
In der aktuellen Situation, von der noch niemand sagen kann, wann diese sich ändert, sehen die Fachbereiche in der 1+4-Regelung eine Verschärfung der Situation für die Studierenden und haben deswegen entschieden, diese bis auf weiteres nicht anzuwenden.
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