Pressemitteilung

Professor zur Thematik Grundsteuerreform im Deutschen Bundestag

Prof. Dr. Dirk Löhr
Prof. Dr. Dirk Löhr

Am 11. September fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Grundsteuerreform statt. Unter den geladenen Sachverständigen befand sich auch Prof. Dr. Dirk Löhr von der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat das noch geltende Grundsteuer- und Bewertungsrecht am 10.04.2018 für verfassungswidrig erklärt. Das noch geltende Recht greift auf Werte von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) zurück und kann daher weder die Relation noch die Höhe der Verkehrswerte annähernd angemessen erfassen. Wird bis Ende dieses Jahres kein neues Grundsteuer- und Bewertungsrecht verabschiedet, kann die Grundsteuer auf Grundlage des noch geltenden Rechts nicht mehr erhoben werden. Die Konsequenzen wären für die Städte und Gemeinden schwerwiegend, da ihre zweitwichtigste Steuerquelle (nach der Gewerbesteuer) entfiele. Allerdings ist der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sehr umstritten. Zudem ist noch eine Grundgesetzänderung notwendig, die nur mit den Stimmen der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag durchkommen kann. Die Bundesländer sollen zudem die Möglichkeit erhalten, vom Bundesrecht abweichen zu können, was wiederum Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich hat.

Gelingt es trotz aller Probleme, das Gesetzespaket fristgerecht bis Ende 2019 zu verabschieden, muss das neue Recht nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens 2024 zur Anwendung gelangen. Angesichts der Komplexität und der notwendigen EDV-technischen Unterstützung dürfte dies eine erhebliche Herausforderung darstellen. 

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