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Das Frühstudium dient der Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler sowie dem frühzeitigen Erwerb vertiefender Kenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet.
Das Frühstudium bietet diverse Vorteile
Das Frühstudium bedeutet aber auch einen hohen zeitlichen Aufwand
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Am Frühstudium teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die - insbesondere im angestrebten Studienfach - überdurchschnittliche Schulnoten aufweisen.
Ein Mindestalter besteht nicht, allerdings werden fortgeschrittene Schulkenntnisse vorausgesetzt. Bei Minderjährigen ist darüber hinaus die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Über die tatsächliche Teilnahme entscheidet der/die Leiter/in des jeweiligen Studiengangs nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch.
Für die Zulassung zum Frühstudium benötigen Sie zusätzlich ein schriftliches positives Votum Ihrer Schulleitung, in dem Ihnen eine besondere Begabung bescheinigt und die Erlaubnis gegeben wird, auch während des laufenden Schulunterrichts an Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehmen zu können.
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Grundsätzlich kann ein Frühstudium in jedem Bachelorstudiengang der Hochschule begonnen werden.
Die Studiengangsleiter/innen empfehlen Ihnen, welche Lehrveranstaltungen Sie als Frühstudierende besuchen sollten. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass Sie auch ohne tiefere Vorkenntnisse dem Lehrstoff gut folgen können. Empfehlenswert ist insbesondere der Besuch einführender Lehrveranstaltungen aus den ersten Fachsemestern des jeweiligen Studienganges.
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Frühstudierende erhalten keinen regulären Studierendenstatus, für die Teilnahme am Frühstudium werden keine Gebühren erhoben.
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Die Zulassung zum Frühstudium erfolgt zunächst für ein Semester.
Wenn Sie im nächsten Semester das Frühstudium fortsetzen möchten, melden Sie sich an der Hochschule mit einem "Rückmeldeantrag" (zu finden unter dem Punkt "Anträge") zurück. Dafür setzen Sie sich mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner im Studiengang in Verbindung und vereinbaren, welche Lehrveranstaltungen Sie im kommenden Semester besuchen werden. Die Bestätigung des Studiengangs reichen Sie bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn beim Studienservice ein; den Unterlagen fügen Sie bitte eine Kopie des letzten Schulzeugnisses bei. Sie werden zurückgemeldet, sofern die Unterlagen vollständig sind und wenn von Seiten Ihrer Schule nichts Entgegenstehendes geäußert worden ist.
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Leistungsnachweise und Prüfungen, die Sie als Frühstudierende erfolgreich abgelegt haben, werden bei der Aufnahme eines regulären Studiums in Rheinland-Pfalz angerechnet. Ehemalige Frühstudierende können das Studium also ggf. schneller abschließen.
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