Sustainable Change - Vom Wissen zum Handeln | Inhalt und Verlauf | Qualifikation und Ziele | Bewerbung und Zulassung | Standort | Kooperationspartner | Presse | Downloads | Finanzierung und Zeitmanagement
Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber mit erstem Hochschulabschluss
Zulassungsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Master "Sustainable Change - Vom Wissen zum Handeln":
- schriftlicher Antrag
der Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss bis 15. Februar eingegangen sein. - Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
Darüber hinaus müssen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen eines Motivationsschreibens der Bewerberin oder des Bewerbers
- englische Sprachkenntnisse
erforderlich sind englische Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), welche ggf. im Rahmen der Vorauswahl in geeigneter Weise abgeprüft werden, z.B. durch ein persönliches Gespräch.
Der Nachweis kann z.B. erfolgen durch: - einen anerkannten Sprachtest (z.B. TOEFL, TOEIC),
- ein Auslandssemester
- ein Praktikum im englischsprachigen Ausland
- oder den Leistungskurs Englisch während der Schulzeit.
- Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung
der Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel einem Jahr, die nach dem ersten Hochschulabschluss absolviert wurde. Hierunter ist eine entweder im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika erworbene berufspraktische Erfahrung mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen mit dem gewählten Studiengang (z.B. im Bereich Abfallwirtschaft, Klimaschutz, Consulting, Öffentliche Hand).
Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss
Zulassungsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Master "Sustainable Change - Vom Wissen zum Handeln":
- schriftlicher Antrag
der Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss bis 15. Februar eingegangen sein. - Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung gem. §35 HochSchG
- Nachweis über ausreichende und für das Studium qualifizierende Berufserfahrung
Die berufliche Tätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem Studium aufweisen und über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren ausgeübt worden sein.
Darüber hinaus müssen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen eines Motivationsschreibens der Bewerberin oder des Bewerbers
- englische Sprachkenntnisse
erforderlich sind englische Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), welche ggf. im Rahmen der Vorauswahl in geeigneter Weise abgeprüft werden, z.B. durch ein persönliches Gespräch.
Der Nachweis kann z.B. erfolgen durch: - einen anerkannten Sprachtest (z.B. TOEFL, TOEIC),
- ein Auslandssemester,
- ein Praktikum im englischsprachigen Ausland
- oder den Leistungskurs Englisch während der Schulzeit.
- Bestehen der Eignungsprüfung
Durch die von der Hochschule Trier vorgenommene Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Qualifikation als gleichwertig mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums anzusehen ist.
Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden.
Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen sowie über Auflagen entscheidet der Zulassungsausschuss.